{"id":1095,"date":"2012-04-17T09:47:26","date_gmt":"2012-04-17T09:47:26","guid":{"rendered":"http:\/\/rechtsportlich.net\/?p=1095"},"modified":"2012-04-17T09:48:54","modified_gmt":"2012-04-17T09:48:54","slug":"haarspalterei-schmerzensgeld-vom-friseur-fur-schlechten-schnitt-geht-das","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/rechtsportlich.net\/?p=1095","title":{"rendered":"Haarspalterei: Schmerzensgeld vom Friseur f\u00fcr schlechten Schnitt &#8211; geht das?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Wer kennt ihn nicht? Den Spruch aller Spr\u00fcche, den jeder schon einmal geh\u00f6rt hat: Hast Du Deinen Friseur verklagt? Doch ganz so weit hergeholt, scheint der Spruch gar nicht zu sein. Ein Richter des Amtsgericht M\u00fcnchen hatte nun zu entscheiden, wann jemand wirklich Schadenersatz von seinem Fris\u00f6r verlangen kann (Urteil d. AG M\u00fcnchen vom 7.10.11, Az. <a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=173 C 15875\/11\" target=\"_blank\" title=\"AG M&uuml;nchen, 07.10.2011 - 173 C 15875\/11: Ein haariges Problem...\">173 C 15875\/11<\/a>).<\/strong><\/p>\n<p>Im Sommer 2010 hatte sich die Kl\u00e4gerin im Salon der Beklagten die Haare schneiden lassen. Einmal f\u00e4rben und schneiden sollte es sein. Aber bitte nur wenig herumschnipseln, keine Haarspalterei &#8211; lediglich ein halber Zentimeter sollte es sein.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin schaute der Friseurin munter beim Schneiden zu. Einzuwenden hatte sie zun\u00e4chst nichts. Nicht einmal f\u00f6hnen lassen wollte sie sich das Haar.<\/p>\n<p>Zwei Tage sp\u00e4ter kam allerdings Unmut hoch. Zum Haare raufen. Die Haare seien zu kurz. Durch ihr d\u00fcnnes Haar seien \u00fcberall &#8222;L\u00f6cher&#8220; zu erkennen. Jedermann k\u00f6nne die Kopfhaut sehen. Die Friseurin soll Schmerzensgeld bezahlen.<\/p>\n<p>Weil die Fris\u00f6rin freiwillig nicht bezahlen wollte, nur weil die Kundin pl\u00f6tzlich Haare auf den Z\u00e4hnen hatte, zog die unzufriedene Kundin vor Gericht. Der zust\u00e4ndige Richter beim Amtsgericht M\u00fcnchen wies die Klage allerdings ab &#8211; um Haaresbreite sozusagen.<\/p>\n<blockquote><p>Schmerzensgeldanspr\u00fcche nach einem Friseurbesuch k\u00e4men in Betracht, wenn infolge der Haarbehandlung dauerhafte Sch\u00e4den am Haar oder der Kopfhaut verursacht wurden. Dies liege hier nicht vor. Die blo\u00dfe Missachtung eines pers\u00f6nlichen Wunsches einer Kundin, selbst wenn diese mit Ver\u00e4rgerung oder Entt\u00e4uschung verbunden sei, gen\u00fcge f\u00fcr einen Schmerzensgeldanspruch nicht.<\/p>\n<p>Dieser komme allenfalls noch in Betracht, wenn das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht der Kundin so beeintr\u00e4chtigt sei, dass sie durch einen v\u00f6llig misslungenen Haarschnitt quasi \u201eentstellt\u201c sei. Daf\u00fcr sei aber vorliegend ebenfalls nichts ersichtlich.<\/p>\n<p>Das Gericht habe sich durch Inaugenscheinnahme der Kopfhaut der Kl\u00e4gerin ein Bild davon verschaffen k\u00f6nnen, dass deren Kopfhaut aus jedem Blickwinkel durchscheine und deutlich sichtbar sei. Dieses Durchscheinen resultiere daher aus dem individuellen Haarzustand der Kl\u00e4gerin und nicht aus dem Haarschnitt der Beklagten. Dass die Kopfhaut nach einem Besuch beim Friseur dann noch st\u00e4rker zu sehen sei, liege in der Natur der Sache. Eine Verletzung des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts der Kundin sei darin nicht zu sehen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus habe die Kl\u00e4gerin den gesamten Schneidevorgang auch beobachtet. Da sie keinerlei Einw\u00e4nde vorgebracht habe, habe die Beklagte annehmen m\u00fcssen, dass die vorgenommene K\u00fcrzung sich im Rahmen des Wunsches der Kl\u00e4gerin bewegte. Auf Grund dieses Mitverschuldens der Kundin k\u00e4me ein Schmerzesgeldanspruch ebenfalls nicht in Betracht.<\/p><\/blockquote>\n<p>Das Urteil ist rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin wird wohl kein gutes Haar mehr an der Friseurin lassen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer kennt ihn nicht? Den Spruch aller Spr\u00fcche, den jeder schon einmal geh\u00f6rt hat: Hast Du Deinen Friseur verklagt? Doch ganz so weit hergeholt, scheint der Spruch gar nicht zu sein. 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