{"id":1296,"date":"2012-07-16T14:56:46","date_gmt":"2012-07-16T14:56:46","guid":{"rendered":"http:\/\/rechtsportlich.net\/?p=1296"},"modified":"2012-07-16T14:56:46","modified_gmt":"2012-07-16T14:56:46","slug":"eintracht-frankfurt-gewinnt-vor-dem-cas","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/rechtsportlich.net\/?p=1296","title":{"rendered":"Eintracht Frankfurt gewinnt vor dem CAS"},"content":{"rendered":"<p>Eintracht Frankfurt, vertreten durch RA Dr. Joachim Rain, hat seinen Streit mit dem tschechischen Club FK Teplice auch in 2. Instanz vor dem CAS erfolgreich gestalten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Worum ging es?<\/strong><\/p>\n<p>In einem Transfervertrag mit FK Teplice war vereinbart, dass wenn der transferierte Spieler innerhalb eines Kalenderjahres (1.1.bis 31.12.) von Beginn an 20 Bundesligaspiele absolviert, eine Nachzahlung f\u00e4llig wird.<\/p>\n<p>Nun hatte der besagte Spieler in einem Kalenderjahr zwar 21 Bundesligaspiele absolviert, davon jedoch nur 15 in der Startformation.<\/p>\n<p><strong>Wie argumentierte der tschechische Verein?<\/strong><\/p>\n<p>FK Teplice war der Meinung, dass \u201evon Beginn an\u201c sich auf das Kalenderjahr beziehe, in Abgrenzung zur sonst \u00fcblichen Ankn\u00fcpfung an Spielzeiten, also i.d.R. den Zeitraum 1.7.-30.6. eines Jahres.<\/p>\n<p>Der tschechische Verein st\u00fctzte sich insoweit auf Zeugenaussagen, wonach dieses Verst\u00e4ndnis auch den Vertragsverhandlungen zugrunde gelegen haben soll.<\/p>\n<p><strong>Wie entschied das CAS?<\/strong><\/p>\n<p>Das CAS urteilte, weitgehend der Argumentation von Eintracht Frankfurt folgend, dass das Verst\u00e4ndnis des tschechischen Vereins schon der Systematik nach sehr fernliegend sei, sei doch der Bezug zum Kalenderjahr schon durch die Erw\u00e4hnung dieses Begriffes sowie die zus\u00e4tzliche Klammerdefinition hergestellt, so dass es f\u00fcr eine 3. dahingehende Definition keine Notwendigkeit und Existenzberechtigung gebe. Hingegen sei\u00a0 es naheliegend und \u00fcblich, \u201evon Beginn an\u201c auf Eins\u00e4tze in der Startformation zu beziehen, da diese regelm\u00e4\u00dfig von einer gewissen Dauer und damit einem gewissen Wert seien (anders als z.B. Einwechslungen in der letzten Spielminute).<\/p>\n<p>Den weitergehenden Einwand von Teplice, Unklarheiten in einem Vertrag m\u00fcssten grunds\u00e4tzlich zu Lasten der Partei gehen, die den Vertrag entworfen habe, lie\u00df das CAS ebenso wenig gelten wie die \u00a0Aussagen der von Teplice benannten Zeugen, die ohnehin mit den Zeugenaussagen seitens Eintracht Frankfurt in Widerspruch standen, dies mit der zutreffenden Begr\u00fcndung, f\u00fcr beides sei nur Raum, wo eine nicht eindeutige vertragliche Formulierung vorliege, w\u00e4hrend hier sowohl dem Wortlaut nach als auch nach den Branchengepflogenheiten nur ein Verst\u00e4ndnis in Betracht komme<\/p>\n<p>Letztlich zeigte sich im Verfahrensverlauf, dass das abweichende Verst\u00e4ndnis von Teplice wohl auch schwerpunktm\u00e4\u00dfig darauf beruhte, dass die tschechische \u00dcbersetzung des Transfervertrages in der Tat eine andere Lesart zulie\u00df, was aber \u2013 so auch das CAS \u2013 in der Risikosph\u00e4re von Teplice liegt, zumal man diese \u00dcbersetzung allein zu eigenen Zwecken anfertigen lie\u00df und sie nicht Vertragsinhalt oder auch nur darin erw\u00e4hnte Leseversion war.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eintracht Frankfurt, vertreten durch RA Dr. Joachim Rain, hat seinen Streit mit dem tschechischen Club FK Teplice auch in 2. 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