{"id":1322,"date":"2012-08-01T10:15:24","date_gmt":"2012-08-01T10:15:24","guid":{"rendered":"http:\/\/rechtsportlich.net\/?p=1322"},"modified":"2012-08-01T10:15:54","modified_gmt":"2012-08-01T10:15:54","slug":"phanomen-facebook-party-ein-paar-klicks-die-ganz-schnell-teuer-werden-konnen","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/rechtsportlich.net\/?p=1322","title":{"rendered":"Ph\u00e4nomen Facebook-Party: Ein paar Klicks, die ganz schnell teuer werden k\u00f6nnen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Facebook-Partys sind nicht risikolos. Wer \u00fcber ein soziales Netzwerk wie <a href=\"http:\/\/www.facebook.de\">Facebook<\/a> oder auch <a href=\"http:\/\/www.kwick.de\">KWICK!<\/a> zu einer Veranstaltungsteilnahme aufruft und dadurch eine Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit schafft, muss in der Regel auch den Kopf daf\u00fcr hinhalten. Das kann auch bedeuten, 200.000 Euro Schadenersatz zahlen zu m\u00fcssen f\u00fcr eine Veranstaltung, die tats\u00e4chlich niemals stattgefunden hat.<\/strong><\/p>\n<p>Die Erfahrung, dass eine sogenannte Facebook-Party schnell mal 200.000 EUR kosten kann, ohne jemals stattgefunden zu haben, <a href=\"http:\/\/www.augsburger-allgemeine.de\/panorama\/boulevard\/20-Jaehriger-soll-200-000-Euro-fuer-eine-Facebook-Party-zahlen-id21301691.html\">macht derzeit ein Lehrling aus Konstanz<\/a>. Im Freibad wollte er eine Party organisieren und rief dazu \u00fcber Facebook auf, daran teilzunehmen. Die Beh\u00f6rden wollen nun ihre Unkosten ersetzt haben f\u00fcr den Aufwand, den sie daf\u00fcr hatten &#8211; knapp eine viertel Million Euro.<\/p>\n<p>Es scheint ein aktueller Trend zu sein, dass viele Mitglieder &#8211; vor allem Jugendliche &#8211; \u00fcber soziale Netzwerke wie Facebook oder KWICK! zu nicht genehmigten, illegalen Veranstaltungen aufrufen. Vor Ort herrscht dann blankes Chaos. Nicht selten werden und k\u00f6nnen solche &#8222;Einlader&#8220; oder Veranstalter dann im Nachhinein f\u00fcr die Kosten in Anspruch genommen werden, die Beh\u00f6rden wie der Polizei dadurch <em>zus\u00e4tzlich<\/em> entstanden sind.<\/p>\n<p>In der Regel d\u00fcrften solche zus\u00e4tzlichen Kosten, die nicht ohnehin entstanden w\u00e4ren (z.B. f\u00fcr die generelle Observierung), auch eingefordert werden. Denn wer zielgerichtet und bewusst zu solchen Partys an \u00f6ffentlichen Pl\u00e4tzen einl\u00e4dt, ohne dabei den Teilnehmerkreis einzugrenzen, muss auch den Kopf daf\u00fcr hinhalten.<\/p>\n<p>Der Grund, warum solche Partys verboten werden k\u00f6nnen, findet seinen Ursprung \u00fcbrigens nicht wie oftmals falsch angenommen in den entsprechenden Versammlungsgesetzen. Auch greift <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/8.html\" target=\"_blank\" title=\"Art. 8 GG\">Art. 8<\/a> des Grundgesetzes, der ein Recht auf Versammlungsfreiheit vorsieht, vorliegend nicht durch. Die Feiernden versammeln sich hier n\u00e4mlich nicht um f\u00fcr eine gemeinsame Sache zu demonstrieren bzw. eine gemeinsame Meinung zu bilden.<\/p>\n<p>Vielmehr werden solche Partys deshalb verboten, weil die Beh\u00f6rden darin eine Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit sehen. Dies oftmals auch zurecht.<\/p>\n<p>Es kann daher nur davon abgeraten werden, leichtsinnig derartige Veranstaltungen in Facebook und Co. zu er\u00f6ffnen und dazu einzuladen.<\/p>\n<p><em>\u00dcbrigens<\/em>: Die Betreiber der entsprechenden Plattformen k\u00f6nnen nicht ohne weiteres f\u00fcr solche Veranstaltungen mit in die Haftung genommen werden. In der Regel sind sie nur technischer Anbieter und haben keine konkrete Kenntnis von einer m\u00f6glichen Rechtsverletzung. Eine Haftung als St\u00f6rer scheidet allein daher schon aus.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Facebook-Partys sind nicht risikolos. 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