{"id":1363,"date":"2012-09-10T08:48:35","date_gmt":"2012-09-10T08:48:35","guid":{"rendered":"http:\/\/rechtsportlich.net\/?p=1363"},"modified":"2012-09-10T08:49:13","modified_gmt":"2012-09-10T08:49:13","slug":"medienrecht-nicht-immer-ist-eine-unterlassungserklarung-bei-falscher-berichterstattung-notig","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/rechtsportlich.net\/?p=1363","title":{"rendered":"Medienrecht: Nicht immer ist eine Unterlassungserkl\u00e4rung bei falscher Berichterstattung n\u00f6tig"},"content":{"rendered":"<p><strong>Das Landgericht K\u00f6ln hat im Rahmen eines aktuellen Verfahrens <a href=\"http:\/\/rechtsportlich.net\/?p=289\">noch einmal<\/a> betont, dass bei einer falschen Berichterstattung nicht immer zwingend eine Unterlassungserkl\u00e4rung abgegeben werden muss, um die Wiederholungsgefahr auszur\u00e4umen. Eine ernsthafte Richtigstellung kann bereits ausreichen. Wichtig sei ebenso, dass sie formal korrekt sei (LG K\u00f6ln, 15.08.2012 &#8211; <a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=28 O 199\/12\" target=\"_blank\" title=\"LG K&ouml;ln, 15.08.2012 - 28 O 199\/12\">28 O 199\/12<\/a>).<\/strong><\/p>\n<p>Die Richter dazu im Urteil:<\/p>\n<blockquote><p>Zwar besteht die Wiederholungsgefahr grunds\u00e4tzlich so lange fort, wie der f\u00fcr die rechtsverletzende \u00c4u\u00dferung Haftende keine strafbewehrte Unterlassungserkl\u00e4rung abgegeben hat; dies gilt jedoch in Ausnahmef\u00e4llen nicht. Grunds\u00e4tzlich muss eine strafbewehrte Unterlassungserkl\u00e4rung abgegeben werden, weil, wenn ein rechtswidriger Eingriff bereits stattgefunden hat und damit die Gefahr der Wiederholung naheliegt. Dass ein einmal erhobener rechtswidriger Vorwurf wiederholt wird, ist deswegen grunds\u00e4tzlich zu vermuten (Wenzel\/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, RN 12.8 m. w. N. aus der Rspr.). An die Widerlegung dieser Vermutung also sind strenge Anforderungen zu stellen, gerade weil die Motivation des Verletzers im deliktischen Bereich vielf\u00e4ltiger Art ist. Grunds\u00e4tzlich kann daher nur die strafbewehrte Unterlassungserkl\u00e4rung die Widerholungsgefahr entfallen lassen. Ausnahmsweise kann die Wiederholungsgefahr auch anderweitig ausger\u00e4umt werden, z. B. durch die Ver\u00f6ffentlichung einer Richtigstellung (vgl. Wenzel\/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage, Kap. 12.12). Dies gilt dann, wenn f\u00fcr den Leser umfassend klargestellt wird, dass die Erstmitteilung unzutreffend war (vgl. OLG K\u00f6ln in AfP 1989, 764) und die Richtigstellung auch zeitnah erfolgt. Die Bewertung, ob eine Richtigstellung ausreichend ist, steht unter der dargestellten Pr\u00e4misse, dass im Interesse des Rechtsschutzes eines Betroffenen, der bereits einmal das Opfer eines Eingriffs in sein allgemeines Pers\u00f6nlichkeitsrecht geworden ist, an die Widerlegung der Vermutung der Wiederholungsgefahr hohe Anforderungen gestellt werden m\u00fcssen. Auch f\u00fcr den deliktischen Unterlassungsanspruch gilt n\u00e4mlich der im Wettbewerbsrecht entwickelte Grundsatz \u2013 wenn auch nicht mit gleicher Strenge &#8211; dass die Wiederholungsgefahr nur dann entf\u00e4llt, wenn der Verletzer dem Verletzten oder einem zur Rechtsverfolgung Befugten eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserkl\u00e4rung abgibt (BGH <a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=NJW 1994, 1281\" target=\"_blank\" title=\"BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286\/93\">NJW 1994, 1281<\/a>, 1283). Dies hat zur Folge, dass auch eine Richtigstellung grunds\u00e4tzlich gew\u00e4hrleisten kann, dass eine zu unterlassende \u00c4u\u00dferung nicht erneut get\u00e4tigt wird (vgl. OLG Karlsruhe, AfP 1989, 542, 543). Danach ist \u2013 wie von einer Unterlassungserkl\u00e4rung \u2013 zu fordern, dass an der Ernsthaftigkeit des Willens, eine Handlung zu unterlassen. kein Zweifel besteht (vgl. zum Wettbewerbsrecht BGH GRUR 1983, 677, 679) zumal dem Verletzten \u2013 worauf die Verf\u00fcgungskl\u00e4gerin zutreffend hinweist &#8211; keine Sanktionen an die Hand gegeben werden. An diesem Grundsatz h\u00e4lt die Kammer fest. Es muss &#8211; als eine von mehreren Voraussetzungen &#8211; dabei aufgrund einer umfassenden Richtigstellung nicht mehr mit einer erneuten falschen \u00c4u\u00dferung zu rechnen sein. Damit erfordert eine solche Erkl\u00e4rung, dass sie in angemessener Weise Form und Inhalt der Ver\u00f6ffentlichung sowie der Ver\u00f6ffentlichungsfolgen und der Verschuldenssituation des St\u00f6rers Rechnung tr\u00e4gt (Wenzel\/Gamer, a. a. O., RN 13.57; zu den genannten Voraussetzungen auch LG Hamburg, AfP 2011, 80 ff.).<\/p><\/blockquote>\n<p><em><strong>Anmerkung<\/strong><\/em>: In einem von uns vertretenen Fall vor dem LG Hamburg <a href=\"http:\/\/rechtsportlich.net\/?p=781\">sahen das die Richter anders<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Landgericht K\u00f6ln hat im Rahmen eines aktuellen Verfahrens noch einmal betont, dass bei einer falschen Berichterstattung nicht immer zwingend eine Unterlassungserkl\u00e4rung abgegeben werden muss, um die Wiederholungsgefahr auszur\u00e4umen. Eine ernsthafte Richtigstellung kann bereits ausreichen. Wichtig sei ebenso, dass sie formal korrekt sei (LG K\u00f6ln, 15.08.2012 &#8211; 28 O 199\/12). Die Richter dazu im Urteil: &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"http:\/\/rechtsportlich.net\/?p=1363\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eMedienrecht: Nicht immer ist eine Unterlassungserkl\u00e4rung bei falscher Berichterstattung n\u00f6tig\u201c<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[16,195],"tags":[119,149],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/rechtsportlich.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1363"}],"collection":[{"href":"http:\/\/rechtsportlich.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/rechtsportlich.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/rechtsportlich.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/rechtsportlich.net\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1363"}],"version-history":[{"count":5,"href":"http:\/\/rechtsportlich.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1363\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1368,"href":"http:\/\/rechtsportlich.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1363\/revisions\/1368"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/rechtsportlich.net\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1363"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/rechtsportlich.net\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1363"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/rechtsportlich.net\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1363"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}