{"id":2123,"date":"2014-05-06T07:25:43","date_gmt":"2014-05-06T07:25:43","guid":{"rendered":"http:\/\/rechtsportlich.net\/?p=2123"},"modified":"2015-02-18T23:55:40","modified_gmt":"2015-02-18T21:55:40","slug":"ag-stuttgart-bad-cannstatt-auch-werbung-in-einer-autoreply-mail-an-privatpersonen-ist-verboten","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/rechtsportlich.net\/?p=2123","title":{"rendered":"AG Stuttgart-Bad Cannstatt: Auch Werbung in einer Autoreply-Mail an Privatpersonen ist verboten!"},"content":{"rendered":"<p><strong>In einem aktuellen Verfahren, im Rahmen dessen wir den Kl\u00e4ger vertreten haben, weist das Amtsgericht in Stuttgart-Bad Cannstatt darauf hin, dass Werbung in sogenannten Autoreplys (automatischen Antwort-E-Mails) an Verbraucher verboten ist und diese wie herk\u00f6mmliche Werbe-E-Mails bzw. Spam zu behandeln sind, sofern kein Einverst\u00e4ndnis des Empf\u00e4ngers vorliegt (<a href=\"http:\/\/rechtsportlich.net\/wp-content\/uploads\/2014\/05\/urteil_autoreply.pdf\">Urteil d. AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Az.: 10 C 225\/14 vom 25.04.2014<\/a>). Dabei spiele es keine Rolle, ob sich werbende Elemente lediglich im Abspann der E-Mail befinden und zuvor nur der Eingang einer E-Mail best\u00e4tigt wird. Dies gelte selbst dann, wenn sich der Kl\u00e4ger als erstes an die Beklagte per E-Mail gewandt habe.<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Der Fall ist schnell erkl\u00e4rt: Unser Mandant (und sp\u00e4terer Kl\u00e4ger) hat eine Versicherung bei einem gro\u00dfen deutschen Versicherungshaus per Brief gek\u00fcndigt. Da er keine Antwort auf die K\u00fcndigung erhielt, wandte er sich per E-Mail an die sp\u00e4tere Beklagte und bat um eine K\u00fcndigungsbest\u00e4tigung. Darauf reagierte die Beklagte mit einer automatischen Antwort-E-Mail (Autoreply). Diese sah wie folgt aus:<\/p>\n<blockquote><p><span style=\"color: #993300;\"><em>Sehr geehrte Damen und Herren,<\/em><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #993300;\"><em>vielen Dank f\u00fcr Ihre Nachricht. Wir best\u00e4tigen Ihnen hiermit den Eingang Ihres Mails.<\/em> <em>Sie erhalten baldm\u00f6glichst eine Antwort.<\/em><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #993300;\"><em>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nIhre XXX<\/em><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #993300;\"><em>\u00dcbrigens: XX per SMS kostenlos auf Ihr Handy. Ein exklusiver Service nur f\u00fcr XX Kunden. Infos und Anmeldung unter www.xxx.de<\/em><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #993300;\"><em>Neu f\u00fcr iPhone Nutzer: Die App XXX, inkl. Push Benachrichtigungen f\u00fcr XXX und vielen weiteren n\u00fctzlichen Features rund um XX und XXX: http:\/\/itunes.apple.com\/de\/app\/xxx<\/em><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #993300;\"><em>***Diese E-Mail wird automatisch vom System generiert. Bitte antworten Sie nicht darauf.*** <\/em><\/span><\/p><\/blockquote>\n<p>Eine Antwort auf die eigentliche Anfrage erhielt unser Mandant nicht. Zun\u00e4chst mag man der Ansicht folgen, dass es sich hierbei um eine reine Eingangsbest\u00e4tigung handelt, tats\u00e4chlich entpuppt sich die E-Mail allerdings als Mail mit werbendem Charakter und ist damit verboten, sofern der Empf\u00e4nger einer solchen nicht zugestimmt hat.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger wandte sich daraufhin an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens (der unter der gleichen Adresse erreichbar ist) und bat um Erkl\u00e4rung, wodurch sich die Beklagte berechtigt sieht, ihm elektronische Werbung zu \u00fcbersenden. Die Folge war eine weitere streitgegenst\u00e4ndliche Werbe-E-Mail &#8211; die gleiche wie oben aufgezeigt. Ein paar Tage sp\u00e4ter (der Kl\u00e4ger hatte immer noch keine tats\u00e4chliche Antwort erhalten) wandte er sich erneut an die Beklagte um bat abermals um die Erledigung der Angelegenheiten (K\u00fcndigungsbest\u00e4tigung sowie Erkl\u00e4rung f\u00fcr den Erhalt von Werbung). Eine Antwort erhielt er immer noch nicht. Stattdessen folgte noch eine weitere E-Mail mit werbendem Charakter. Nat\u00fcrlich wieder dieselbe wie oben.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger entschied sich darauf hin, die Versicherung durch uns abmahnen zu lassen. Vorab versandten wir unsere Abmahnung ebenso per E-Mail. Die Folge mag man sich ausdenken: eine weitere Werbe-E-Mail, diesmal direkt an unsere Kanzlei. Kurz vor Fristablauf erkl\u00e4rte die Versicherung dann, dass sie ihr Verhalten als v\u00f6llig rechtskonform einstufe und sie daher keine Unterlassungserkl\u00e4rung abgeben werde und auch die entstandenen Abmahnkosten nicht tragen werde. Begr\u00fcndet hat das die Beklagte damit, dass ein Eingriff in das allgemeine Pers\u00f6nlihkeitsrecht des Kl\u00e4gers mit den E-Mails nicht vorliege. Au\u00dferdem habe es der Kl\u00e4ger selbst in der Hand, ob er sich nochmals per E-Mail an sie wende oder nicht. Er k\u00f6nne damit die Werbemails jederzeit selbst stoppen, da es sich ja &#8222;nur&#8220; um Autoreplys handle. Unser Mandant entschied sich daf\u00fcr, die Sache gerichtlich kl\u00e4ren zu lassen.<\/p>\n<p>Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt hat nun das Urteil in der Sache gef\u00e4llt (AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Az.: <a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=10 C 225\/14\" target=\"_blank\" title=\"AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 25.04.2014 - 10 C 225\/14: Unzul&auml;ssige Werbung in einer Autoreply-Ma...\">10 C 225\/14<\/a> v. 25.04.2014). Wir stellen die wichtigsten Punkte dazu zusammen:<\/p>\n<ol>\n<li><strong><strong>Eine Privatperson hat regelm\u00e4\u00dfig Anspruch auf Unterlassung des Zusendens von Werbe-E-Mails aus <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/1004.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 1004 BGB: Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch\">\u00a7\u00a7 1004 Abs. 1 Satz 2<\/a>, <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/823.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 823 BGB: Schadensersatzpflicht\">823 Abs. 1 BGB<\/a>, da <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/1004.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 1004 BGB: Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch\">\u00a7 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB<\/a> neben dem Eigentum auch alle anderen absoluten Rechte des <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/823.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 823 BGB: Schadensersatzpflicht\">\u00a7 823 Abs. 1 BGB<\/a> sch\u00fctzt. In den Schutzbereich f\u00e4llt damit auch das auf <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/2.html\" target=\"_blank\" title=\"Art. 2 GG\">Art. 2 Abs. 1 GG<\/a> beruhende allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht des Kl\u00e4gers. Die ohne vorherige Aufforderung seitens des E-Mail-Adressaten get\u00e4tigte Zusendung von E-Mails zu gesch\u00e4ftlichen Zwecken, stellt regelm\u00e4\u00dfig einen Eingriff in das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht des von diesen E-Mails Betroffenen dar. Derartige Kontaktaufnahmen beeintr\u00e4chtigen n\u00e4mlich regelm\u00e4\u00dfig die Lebensf\u00fchrung des Betroffenen. Der Betroffene muss sich mit den Mitteilungen auseinandersetzen. Er muss sie sichten und aussortieren. F\u00fcr ihn entsteht damit ein zus\u00e4tzlicher Arbeitsaufwand.<\/strong><\/strong><\/li>\n<li><strong><strong>Auch elektronische Werbung in Form einer automatisierten Eingangsbest\u00e4tigung (Autoreply) f\u00e4llt unter dieses Verbot. Auch dann, wenn sich Werbung lediglich im Abspann der Mail befindet und zuvor der Eingang einer E-Mail best\u00e4tigt wird. Ausreichend f\u00fcr einen Versto\u00df ist bereits der Versuch, ein Produkt oder Leistungen zu bewerben. Auch dann, wenn sich der Kl\u00e4ger damit schlussendlich als erstes an die Beklagte gewandt hat.<\/strong><\/strong><\/li>\n<li><strong><strong>Die Zusendung einer Werbemail rechtfertigt regelm\u00e4\u00dfig die erforderliche Wiederholungsgefahr. Diese ergibt sich aus der Erstbegehung und aus der Ablehnung, eine strafbewehrte Unterlassungserkl\u00e4rung abzugeben.<\/strong><\/strong><\/li>\n<li><strong>Allein das \u00c4ndern der automatisierten Antwort und das Entfernen der Werbung aus jener reichen nicht aus, um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen.<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Streitwert f\u00fcr das Verfahren (Zusendung von Werbemails an eine Privatperson) wurde mit 5.000 EUR bemessen. Wir selbst hatten nur 1.000 EUR zugrunde gelegt und auch nur daraus die zu erstattenden Kosten berechnet. Unserer Klage wurde voll stattgegeben.<\/p>\n<p>Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig. Die beklagte Versicherung hat bereits angek\u00fcndigt, in Berufung zu gehen und daf\u00fcr das Landgericht Stuttgart anzurufen.<\/p>\n<p>Den Volltext der Entscheidung gibt es hier zum Download.<br \/>\n<a href=\"http:\/\/rechtsportlich.net\/wp-content\/uploads\/2014\/05\/urteil_autoreply.pdf\">Urteil d. AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Az.: 10 C 225\/14 vom 25.04.2014<\/a><\/p>\n<p><strong><em>UPDATE<\/em> (18.02.2015): Das Verfahren wurde mittlerweile <a href=\"http:\/\/rechtsportlich.net\/?p=2283\">in zweiter Instanz entschieden<\/a>. Es l\u00e4uft derzeit die Revision.<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einem aktuellen Verfahren, im Rahmen dessen wir den Kl\u00e4ger vertreten haben, weist das Amtsgericht in Stuttgart-Bad Cannstatt darauf hin, dass Werbung in sogenannten Autoreplys (automatischen Antwort-E-Mails) an Verbraucher verboten ist und diese wie herk\u00f6mmliche Werbe-E-Mails bzw. Spam zu behandeln sind, sofern kein Einverst\u00e4ndnis des Empf\u00e4ngers vorliegt (Urteil d. AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Az.: 10 C &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"http:\/\/rechtsportlich.net\/?p=2123\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eAG Stuttgart-Bad Cannstatt: Auch Werbung in einer Autoreply-Mail an Privatpersonen ist verboten!\u201c<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[41,25,144,13],"tags":[810,808,809,234,807,893],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/rechtsportlich.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2123"}],"collection":[{"href":"http:\/\/rechtsportlich.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/rechtsportlich.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/rechtsportlich.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/rechtsportlich.net\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2123"}],"version-history":[{"count":26,"href":"http:\/\/rechtsportlich.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2123\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2146,"href":"http:\/\/rechtsportlich.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2123\/revisions\/2146"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/rechtsportlich.net\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2123"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/rechtsportlich.net\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2123"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/rechtsportlich.net\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2123"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}