{"id":2781,"date":"2019-09-10T21:10:15","date_gmt":"2019-09-10T19:10:15","guid":{"rendered":"http:\/\/rechtsportlich.net\/?p=2781"},"modified":"2019-09-10T21:10:17","modified_gmt":"2019-09-10T19:10:17","slug":"e-sports-und-recht","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/rechtsportlich.net\/?p=2781","title":{"rendered":"E-Sports und Recht"},"content":{"rendered":"\n<p>L\u00e4ngst hat sich die E-Sports Bewegung von Veranstaltungen in kleinen Mehrzweckhallen zu einem popul\u00e4ren Massenph\u00e4nomen entwickelt.  Losgel\u00f6st von dieser rasanten Entwicklung gibt es auch hier zahlreiche juristische Herausforderungen. Dies hat z.B. dazu gef\u00fchrt, dass bei der juristischen Fakult\u00e4t der Universit\u00e4t Augsburg eine Forschungsstelle f\u00fcr <a href=\"https:\/\/www.esport-recht.de\/\">E-Sport-Recht<\/a> eingerichtet wurde. Die Forschungsstelle stellt sich zahlreichen juristischen Herausforderungen, die sich bedingt durch das rasante Wachstum des E-Sports ergeben.  Wie bei sonstigen Veranstaltungen gilt allerdings auch im Bereich des E-Sports, dass man sich hier keinesfalls im rechtsfreien Raum bewegt. Dies beginnt bereits damit, dass man f\u00fcr eine geordnete Struktur sich die Frage stellen muss, dass wenn mehrere Spieler gemeinsam nach au\u00dfen t\u00e4tig werden, in welcher Rechtsform dies geschehen soll und wer nach au\u00dfen haftet und die Spielergruppe vertreten kann. Gekl\u00e4rt werden muss auch, ob f\u00fcr die Spieler ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden muss oder ob die T\u00e4tigkeit der Spieler im Einzelfall als selbstst\u00e4ndige T\u00e4tigkeit einzuordnen ist. Sollte eine \u00dcberpr\u00fcfung ergeben, dass nun die Spieler als Arbeitnehmer angestellt werden m\u00fcssen, sind die entsprechenden Bestimmungen f\u00fcr Arbeitsvertr\u00e4ge, insbesondere aber auch steuerrechtliche und sozialrechtliche Aspekte zu ber\u00fccksichtigen. Sollte f\u00fcr das Team ein Name gew\u00e4hlt werden, stellt sich die Frage, ob hier eine Eintragung als Marke in Betracht kommt. Es m\u00fcssten dann insbesondere entsprechende Recherchen durchgef\u00fchrt werden, ob es bereits andere Teams oder sonstige Dritte gibt, die identische oder verwechslungsf\u00e4hige Bezeichnungen f\u00fchren. Neben m\u00f6glichen Einnahmen durch Preisgelder, k\u00f6nnen auch Einnahmen durch Sponsoring- oder Werbevertr\u00e4ge erzielt werden. Hierbei ist dann ein besonderes Augenmerk auf Vertragsdauer und gegebenenfalls bestehende Exklusivit\u00e4t zu legen. Bei der Durchf\u00fchrung von Veranstaltungen im Zusammenhang mit E-Sports sind dann die \u00fcblichen rechtlichen Fragen, wie z.B. der Veranstalter die teilnehmenden E-Sportler vertraglich verpflichten kann oder was passiert, wenn ein E-Sportler aufgrund einer Krankheit nicht teilnehmen kann? Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen entsprechende Besuchervertr\u00e4ge abgeschlossen werden. Insgesamt ist davon auszugehen, dass der Bereich des E-Sports sich in den kommenden Jahren noch weiterentwickeln und noch st\u00e4rker kommerzialisieren wird. Die dabei anfallenden rechtlichen Fragen sind grunds\u00e4tzlich wie oben dargestellt nicht neu, m\u00fcssen aber in jedem Fall ber\u00fccksichtigt werden. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>L\u00e4ngst hat sich die E-Sports Bewegung von Veranstaltungen in kleinen Mehrzweckhallen zu einem popul\u00e4ren Massenph\u00e4nomen entwickelt. Losgel\u00f6st von dieser rasanten Entwicklung gibt es auch hier zahlreiche juristische Herausforderungen. Dies hat z.B. dazu gef\u00fchrt, dass bei der juristischen Fakult\u00e4t der Universit\u00e4t Augsburg eine Forschungsstelle f\u00fcr E-Sport-Recht eingerichtet wurde. 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