{"id":2806,"date":"2019-12-15T20:00:21","date_gmt":"2019-12-15T18:00:21","guid":{"rendered":"http:\/\/rechtsportlich.net\/?p=2806"},"modified":"2019-12-16T09:11:55","modified_gmt":"2019-12-16T07:11:55","slug":"der-booking-vertrag","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/rechtsportlich.net\/?p=2806","title":{"rendered":"Der Booking Vertrag"},"content":{"rendered":"\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>1. Vorbemerkung<\/p>\n\n\n\n<p>Liveauftritte sind f\u00fcr die k\u00fcnstlerische Entwicklung ein\nwichtiges \u00dcbungsfeld. In der Vergangenheit waren Liveauftritte h\u00e4ufig auch\nSprungbrett zu einem Vertrag mit einem Label. Dar\u00fcber hinaus sind Liveauftritte\neine wichtige Einnahmequelle f\u00fcr K\u00fcnstler.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Booking Vertrag dient der K\u00fcnstlervermittlung. Die\nK\u00fcnstlervermittlung zielt darauf ab, durch T\u00e4tigwerden eines Vermittlers\nVertragsverh\u00e4ltnisse zwischen K\u00fcnstlern und Veranstaltern anzubahnen bzw. zum\nAbschluss zu bringen.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Falle der typischen K\u00fcnstlervermittlung wird der Agent\nauf keiner Seite des Vertragsverh\u00e4ltnisses selbst unmittelbar Vertragspartner\n(Vertragspartner sind Veranstalter und K\u00fcnstler).<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;2. Vertragsgegenstand<\/p>\n\n\n\n<p>Im Booking Vertrag \u00fcbertr\u00e4gt der K\u00fcnstler der Agentur die\nAufgaben der Planung und Koordinierung von Auftrittsverpflichtungen des\nK\u00fcnstlers sowie die Vermittlung des K\u00fcnstlers in Auftritte. \u00dcblicherweise wird\nw\u00e4hrend der Laufzeit des Vertrages keine andere Person mit Aufgaben die\nGegenstand des Vertrages sind vom K\u00fcnstler beauftragt.<\/p>\n\n\n\n<p>Als Grundsatz der Zusammenarbeit wird \u00fcblicherweise\nfestgehalten, dass nur eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Agent und\nK\u00fcnstler die Karriere des K\u00fcnstlers f\u00f6rdern kann. Im Vergleich zum\nManagementvertrag unterscheidet sich der Booking Vertrag dadurch, dass beim\nAgenturvertrag lediglich Aufgabe des Agenten die Planung, Koordinierung und\nVermittlung von Auftritten ist, w\u00e4hrend Vertragsgegenstand beim\nManagementvertrag die gesamte F\u00f6rderung der Karriere des K\u00fcnstlers ist.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Vollmacht<\/p>\n\n\n\n<p>Wie beim Managementvertrag wird auch beim Booking Vertrag\nunterschieden, ob eine Verhandlung oder Abschlussvollmacht erteilt wird. Die\nVerhandlungsvollmacht besagt, dass der Agent nur berechtigt ist\nAuftrittsvertr\u00e4ge zu verhandeln. Er ist jedoch nicht berechtigt im Namen des\nK\u00fcnstlers Vertr\u00e4ge abzuschlie\u00dfen. Hierzu ist er nur berechtigt, wenn der\nK\u00fcnstler ihm eine so genannte Abschlussvollmacht erteilt.<\/p>\n\n\n\n<p>Soll der Agent berechtigt seien auch Auftrittsgelder\neinzuziehen, muss der K\u00fcnstler ihm zus\u00e4tzlich eine so genannte Inkassovollmacht\nerteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;4. Verg\u00fctung<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcblicherweise d\u00fcrfte auch beim Booking Vertrag die\nBeteiligungen des Agenten in einer Gr\u00f6\u00dfenordnung von 15-25 % der Einnahmen des\nK\u00fcnstlers aus den einzelnen Auftritten betragen. Auch hier ist wieder wichtig,\ndass genau definiert wird, an welchen Einnahmen der Agent beteiligt wird.\nSollen also z.B. Ausgaben die der K\u00fcnstler hat, wie z.B. Fahrtkosten,\nProduktionskosten etc. abgezogen werden, oder nicht?<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Regelung ist auch dar\u00fcber zu treffen, ob so genannte\nRe-engagements, also Auftritte die der K\u00fcnstler zu durchf\u00fchrt, bei\nVeranstaltern, die urspr\u00fcnglich vom Agent vermittelt wurden verg\u00fctungspflichtig\nsind oder nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Vertragsdauer<\/p>\n\n\n\n<p>Die \u00fcbliche Vertragsdauer d\u00fcrfte bei Booking Vertr\u00e4gen\nzwischen 2-3 Jahren liegen. Auch hier sollte insbesondere aus dem Blickwinkel\ndes Agenten darauf geachtet werden, dass eine zu lange Vertragsdauer, mit einer\n\u00fcberh\u00f6hten Beteiligung gegebenenfalls zu einer sittenwidrigen Regelung f\u00fchren\nkann. Vorsorglich auch eine Regelung dar\u00fcber getroffen werden, ob die K\u00fcndigung\ngem\u00e4\u00df \u00a7 627 BGB haben ausgeschlossen wird oder nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>7. Rechenschaftsverpflichtung<\/p>\n\n\n\n<p>Beide Vertragsparteien sollten die M\u00f6glichkeit haben,\ns\u00e4mtliche Abrechnungsgrundlagen w\u00e4hrend der Vertragsdauer einzusehen, um eine\n\u00dcberpr\u00fcfung vornehmen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;8. Sonstiges<\/p>\n\n\n\n<p>Wie bei allen anderen Vertr\u00e4gen auch sollten insbesondere\nnoch folgende Punkte aufgenommen werden:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schriftformklausel<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; anwendbares\nRecht<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gerichtsstand<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; salvatorische\nKlausel<\/p>\n\n\n\n<p>Checkliste:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Wir die Agentur exklusiv oder nicht- exklusiv\nt\u00e4tig?<\/li><li>Was sind die genauen Aufgaben der Agentur?<\/li><li>Wie hoch ist die Verg\u00fctung der Agentur?<\/li><li>Was ist die Abrechnungsbasis f\u00fcr die Verg\u00fctung?<\/li><li>Wie lange l\u00e4uft der Vertrag?<\/li><li>Wann kann ich k\u00fcndigen?<\/li><li>Gibt es eine nachvertragliche Verg\u00fctung?<\/li><\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Vorbemerkung Liveauftritte sind f\u00fcr die k\u00fcnstlerische Entwicklung ein wichtiges \u00dcbungsfeld. In der Vergangenheit waren Liveauftritte h\u00e4ufig auch Sprungbrett zu einem Vertrag mit einem Label. Dar\u00fcber hinaus sind Liveauftritte eine wichtige Einnahmequelle f\u00fcr K\u00fcnstler. Der Booking Vertrag dient der K\u00fcnstlervermittlung. 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