{"id":2824,"date":"2020-03-14T18:37:47","date_gmt":"2020-03-14T16:37:47","guid":{"rendered":"http:\/\/rechtsportlich.net\/?p=2824"},"modified":"2020-03-14T18:37:49","modified_gmt":"2020-03-14T16:37:49","slug":"veranstaltungen-und-corona","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/rechtsportlich.net\/?p=2824","title":{"rendered":"Veranstaltungen und Corona"},"content":{"rendered":"\n<p>Seit einigen Wochen beherrscht Coronavirus die t\u00e4glichen\nSchlagzeilen in der deutschen aber auch internationalen Presselandschaft. Durch\ndie steigenden Zahlen an Infizierten auch in Deutschland ergeben sich auch\nimmer mehr rechtliche Fragen in Bezug auf Gro\u00dfveranstaltungen (Messen,\nKonzerte, Sportveranstaltungen etc.) und deren Durchf\u00fchrung. Nachdem die\nschweizer Beh\u00f6rden bereits im Februar ein Verbot f\u00fcr Veranstaltungen mit \u00fcber\n1000 Teilnehmern erlassen hat, werden auch in Deutschland immer mehr\nVeranstaltungen abgesagt. <\/p>\n\n\n\n<p>Der nachfolgende Beitrag soll eine erste Orientierung\nhierf\u00fcr bieten und nimmt insbesondere die haftungsrechtlichen Risiken einer\nAbsage in den Blick.<\/p>\n\n\n\n<p>I. Grundlagen und Ausnahmen<\/p>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich setzt sich jeder Veranstalter, der eine\ngeplante Veranstaltung absagt dem Risiko aus, von den Teilnehmern &#8211; seien es\nG\u00e4ste mit Tickets, Aussteller oder Messebauer &#8211; auf Schadenersatz in Anspruch\ngenommen zu werden. <\/p>\n\n\n\n<p>Entscheidend ist dann aus welchem Grund das Event abgesagt\nwurde und ob dieser Grund &#8222;selbst verschuldet&#8220; wurde. Liegt ein\nsolches Verschulden vor, ist eine Haftung des absagenden Veranstalters im\nRegelfall gegeben. <\/p>\n\n\n\n<p>Anders ist dies, sobald es sich um einen Fall &#8222;h\u00f6herer\nGewalt&#8220; handelt, denn dann liegt &nbsp;kein Verschulden vor, sodass eine Haftung in\nder Regel ausgeschlossen sein d\u00fcrfte. Doch was versteht man hierunter?<\/p>\n\n\n\n<p>Die Rechtsprechung definiert &#8222;h\u00f6here Gewalt&#8220; als\nein von au\u00dfen kommendes (au\u00dferhalb des Betriebskreises), nicht vorhersehbares\nund auch durch \u00e4u\u00dferste vern\u00fcnftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht\nabwendbares Ereignis. Diese allgemeing\u00fcltige Definition wird im Rahmen von\nVeranstaltungen von der Rechtsprechung einem sehr strengen Ma\u00dfstab unterworfen,\nda es grunds\u00e4tzlich Aufgabe des Veranstalters ist, gerade auch f\u00fcr den\nunwahrscheinlichen Katastrophenfall vorzusorgen. <\/p>\n\n\n\n<p>Das hat zur Folge, dass nicht jede Schlechtwetterkatastrophe\ndirekt ein Fall &#8222;h\u00f6herer Gewalt&#8220; ist. <\/p>\n\n\n\n<p>Unstreitig liegt aber ein Fall &#8222;h\u00f6herer Gewalt&#8220;\nvor, bei einem Vulkanausbruch, der verhindert, dass der K\u00fcnstler zum\nVeranstaltungsort kommt, ein Erdbeben, Krieg oder ein Terroranschlag. Wichtig\nist aber immer, dass die Veranstaltung hiervon direkt betroffen ist, es reicht\nalso nicht aus, dass irgendwo auf der Welt gerade ein Krieg stattfindet. <\/p>\n\n\n\n<p>II. Quo vadis Corona ?<\/p>\n\n\n\n<p>Wie sieht es nun mit dem aktuellen Thema Coronavirus und\n-infektion aus? Ist dies ein Fall &#8222;h\u00f6herer Gewalt&#8220; so wie ihn die\nRechtsprechung definiert? <\/p>\n\n\n\n<p>Der Ausbruch von Coronainfektionen allein und die damit\neinhergehende rein pr\u00e4ventive Absage, d\u00fcrfte nach den strengen Ma\u00dfst\u00e4ben der\nRechtsprechung noch nicht ausreichen, um einen Fall &#8222;h\u00f6herer Gewalt&#8220;\nanzunehmen und basierend hierauf ein Verschulden auszuschlie\u00dfen. Zwar stellt\ndies grunds\u00e4tzlich ein lobenswertes Ziel des Veranstalters dar, w\u00fcrde auf der\nanderen Seite aber auch das Risiko der Beteiligten der Veranstaltung bei einer kurzfristigen\nAbsage \u00fcber Geb\u00fchr erh\u00f6hen.<\/p>\n\n\n\n<p>Unzweifelhaft von &#8222;h\u00f6herer Gewalt&#8220; kann allerdings\ndann ausgegangen werden, wenn ein beh\u00f6rdliches Veranstaltungsverbot (bspw.\nErkl\u00e4rung des Gesundheitsnotstandes) vorliegt. Dies kann sowohl in den F\u00e4llen\nangenommen werden, in denen dies bundesweit angeordnet wird als auch wenn die\n\u00f6rtlich zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde die Veranstaltung untersagt, denn diesen Anordnungen\nist zwingend Folge zu leisten. <\/p>\n\n\n\n<p>III. Fazit <\/p>\n\n\n\n<p>Die Beurteilung ob eine geplante Veranstaltung ohne\nentsprechende Haftungsrisiken abgesagt werden kann, ist nicht immer einfach zu\nbeantworten. Das entscheidende Stichwort ist hierbei &#8222;h\u00f6herer\nGewalt&#8220;. Liegt diese vor kann die Veranstaltung abgesagt werden, ohne dass\nSchadenersatzforderungen auf den Veranstalter zukommen k\u00f6nnen. Losgel\u00f6st\nhiervon ist allerdings die Frage zu beantworten, ob die Besucher der abgesagten\nVeranstaltung einen Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten haben. <\/p>\n\n\n\n<p>In jedem Fall empfiehlt sich eine fr\u00fchzeitige Kommunikation\nmit den Beteiligten insbesondere auch Versicherungen, um auch gegebenenfalls\neine einvernehmliche L\u00f6sung zu finden. Vielleicht ergibt sich so die\nM\u00f6glichkeit die Veranstaltung zu verschieben oder anderweitig durchzuf\u00fchren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit einigen Wochen beherrscht Coronavirus die t\u00e4glichen Schlagzeilen in der deutschen aber auch internationalen Presselandschaft. Durch die steigenden Zahlen an Infizierten auch in Deutschland ergeben sich auch immer mehr rechtliche Fragen in Bezug auf Gro\u00dfveranstaltungen (Messen, Konzerte, Sportveranstaltungen etc.) und deren Durchf\u00fchrung. Nachdem die schweizer Beh\u00f6rden bereits im Februar ein Verbot f\u00fcr Veranstaltungen mit \u00fcber &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"http:\/\/rechtsportlich.net\/?p=2824\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eVeranstaltungen und Corona\u201c<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1,71],"tags":[1054,1053,900,876],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/rechtsportlich.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2824"}],"collection":[{"href":"http:\/\/rechtsportlich.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/rechtsportlich.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/rechtsportlich.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/rechtsportlich.net\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2824"}],"version-history":[{"count":1,"href":"http:\/\/rechtsportlich.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2824\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2825,"href":"http:\/\/rechtsportlich.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2824\/revisions\/2825"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/rechtsportlich.net\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2824"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/rechtsportlich.net\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2824"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/rechtsportlich.net\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2824"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}