{"id":3038,"date":"2021-04-24T11:44:00","date_gmt":"2021-04-24T09:44:00","guid":{"rendered":"http:\/\/rechtsportlich.net\/?p=3038"},"modified":"2021-04-24T11:45:05","modified_gmt":"2021-04-24T09:45:05","slug":"urheberrechtlicher-schutz-fuer-textzeilen-eines-musikwerkes","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/rechtsportlich.net\/?p=3038","title":{"rendered":"Urheberrechtlicher Schutz f\u00fcr Textzeilen eines Musikwerkes"},"content":{"rendered":"\n<p>Wie in dem <a href=\"http:\/\/rechtsportlich.net\/?p=3019\" title=\"http:\/\/rechtsportlich.net\/?p=3019\">Beitrag<\/a> am 14.04.2021 mitgeteilt, musste das Landgericht D\u00fcsseldorf in einem Verfahren in dem der Beklagte von uns vertreten wurde, pr\u00fcfen, ob Textzeilen eines Musikwerkes Werke i.S.d. Urheberrechts sind. <\/p>\n\n\n\n<p>Streitgegenstand des  Rechtstreits war die Schutzf\u00e4higkeit einer einzelnen Textzeile, die Bestandteil eines Gesamtwerkes aus Text und Musik war. Bei dieser Zeile handelte es sich letztlich um den Refrain eines gesungenen Liedes.<\/p>\n\n\n\n<p>Dabei gilt, dass &nbsp;zwar auch davon auszugehen ist, dass ein Textteil \u2013 unabh\u00e4ngig von dem Gesamtwerk, in dem er eingebettet ist \u2013 urheberrechtliche Schutzf\u00e4higkeit als Sprachwerk erlangen kann, Voraussetzung hierf\u00fcr w\u00e4re, dass sich dieser selbst als pers\u00f6nliche geistige Sch\u00f6pfung darstellt. Dabei ist zu ber\u00fccksichtigen, dass bei sehr kleinen Teilen wie einzelnen W\u00f6rtern, S\u00e4tzen oder Satzteilen der Urheberschutz daran scheitert, dass sie nicht ausreichend Raum f\u00fcr die Entwicklung von Individualit\u00e4t bieten. Es ist nicht ausreichend, um urheberechtlichen Schutz zu erlangen, dass ggf. eine gewisse Originalit\u00e4t vorliegt.<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;Voraussetzung, dass ein mit dem Mittel der Sprache ausgedr\u00fcckter Gedanken\u2013 und\/oder Gef\u00fchlsinhalt vermittelt wird. Dieser geistige Inhalt findet seinen Niederschlag und Ausdruck in der Gedankenf\u00fchrung und F\u00fchrung des dargestellten Inhalts und oder der geistvollen Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des dargebotenen Stoffes. Gerade bei Texten, die nur aus wenigen Worten bestehen, wird es h\u00e4ufig wegen der K\u00fcrze an einer ausreichenden M\u00f6glichkeit fehlen, einer pers\u00f6nlichen geistigen Sch\u00f6pfung Ausdruck zu verleihen. (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 26.04.2010, Az. 5 U 160\/08; OLG Hamburg, ZUM-RD 2010, 467)<\/p>\n\n\n\n<p>Vor diesem Hintergrund hatte auch das LG D\u00fcsseldorf in seinem  Beschluss vom 19.11.2020  (AZ.: 2a O 64\/20) festgestellt, &nbsp;dass es der Textzeile \u201eDie Seele brennt\u201c an der erforderlichen Sch\u00f6pfungsh\u00f6he fehlt. Bei dem Satzteil handelt es sich um eine allgemein sprachliche Ausdrucksweise bzw. sprach\u00fcbliche Formulierung eines leidenschaftlichen Gef\u00fchls, f\u00fcr die die Kl\u00e4ger keinen Urheberrechtschutz beanspruchen k\u00f6nnen. Derartige Formulierungen sind sprach\u00fcblich und ohne besondere Originalit\u00e4t oder Sch\u00f6pfungsh\u00f6he im vorliegenden Fall um eine mehr- oder minderallt\u00e4gliche Gestaltung mit den Mittel der Sprache, die die Kl\u00e4ger nicht f\u00fcr sich monopolisieren k\u00f6nnen. So wurde z.B. auch die Schutzf\u00e4higkeit der Textzeile<\/p>\n\n\n\n<p>\u201ewir fahr\u00b4n, fahr\u00b4n auf der Autobahn\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>verneint. (OLG D\u00fcsseldorf, GRUR 1978, 640, 641).<\/p>\n\n\n\n<p>Der Umstand, dass es sich bei der Textzeile um den Refrain eines Musikst\u00fcckes handelt, f\u00fchrt zu keiner anderen Beurteilung. Auch wenn dieser durch Wiederholungen und eine Gewisse Herausstellung h\u00e4ufig besonders eindr\u00fccklich vermittelt wird, besagt dies nichts zur erforderlichen Sch\u00f6pfungsh\u00f6he. (vgl. OLG Hamburg a. a. O.) Dies umso weniger, als h\u00e4ufig gerade derartige Textzeilen trotz ihrer \u00fcberragenden Bekanntheit banale sprachliche Aussagen enthalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit vergleichbarer Begr\u00fcndung  hatte auch das OLG M\u00fcnchen (Beschluss vom 14.08.2019 \u2013 6 W 927\/19) festgestellt, dass der Wortfolge \u201eFr\u00fcher war mehr Lametta\u201c die f\u00fcr einen Urheberrechtsschutz erforderliche Originalit\u00e4t fehlt. Das LG Bielefeld (Entscheidung vom 03.01.2017, Az. 4 O 144\/16) verneinte den Urheberschutz, da es dem fraglichen Tweet an der hierf\u00fcr erforderlichen Sch\u00f6pfungsh\u00f6he fehle. Trotz des darin enthaltenen Sprachwitzes sei die f\u00fcr einen Urheberschutz entscheidende Schwelle zur pers\u00f6nlichen geistigen Sch\u00f6pfung nicht erreicht. Vielmehr sei der Tweet mit einem urheberrechtlich nicht schutzf\u00e4higen Slogan gleichzusetzen.<\/p>\n\n\n\n<p>In die gleiche Richtung geht eine Entscheidung des Landgerichts Bielefeld zu dem Tweet:  &#8222;Wann genau ist aus&#8220; Sex Drugs &amp; Rock n Roll&#8220; eigentlich &#8222;Laktoseintoleranz, Veganismus &amp; Helene Fischer&#8220; geworden.<\/p>\n\n\n\n<p>Das LG Bielefeld (Entscheidung vom 03.01.2017, Az. 4 O 144\/16) verneinte den Urheberschutz, da es dem fraglichen Tweet an der hierf\u00fcr erforderlichen Sch\u00f6pfungsh\u00f6he fehle. Trotz des darin enthaltenen Sprachwitzes sei die f\u00fcr einen Urheberschutz entscheidende Schwelle zur pers\u00f6nlichen geistigen Sch\u00f6pfung nicht erreicht. Vielmehr sei der Tweet mit einem urheberrechtlich nicht schutzf\u00e4higen Slogan gleichzusetzen.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p><\/p><\/blockquote>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h3> .<\/h3>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie in dem Beitrag am 14.04.2021 mitgeteilt, musste das Landgericht D\u00fcsseldorf in einem Verfahren in dem der Beklagte von uns vertreten wurde, pr\u00fcfen, ob Textzeilen eines Musikwerkes Werke i.S.d. Urheberrechts sind. Streitgegenstand des Rechtstreits war die Schutzf\u00e4higkeit einer einzelnen Textzeile, die Bestandteil eines Gesamtwerkes aus Text und Musik war. 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