{"id":3135,"date":"2021-08-27T16:55:09","date_gmt":"2021-08-27T14:55:09","guid":{"rendered":"http:\/\/rechtsportlich.net\/?p=3135"},"modified":"2021-08-27T16:55:10","modified_gmt":"2021-08-27T14:55:10","slug":"nirvana-baby-reicht-klage-ein","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/rechtsportlich.net\/?p=3135","title":{"rendered":"Nirvana-Baby reicht Klage ein"},"content":{"rendered":"\n<p>Das Cover des Nirvana-Albums <em>\u201eNevermind\u201c <\/em>ist weltbekannt. Es zeigt ein nacktes Baby unter Wasser, das auf einen Angelhaken mit einer daran befestigten Dollarnote zu schwimmt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der inzwischen erwachsene Mann hat nunmehr Klage in den USA eingereicht und fordert Schadensersatz f\u00fcr die Verletzung seines Rechts am eigenen Bild.<\/p>\n\n\n\n<p>Er behauptet weder er, noch seine Erziehungsberechtigen h\u00e4tten damals der Verwendung des Bildes zugestimmt. Dar\u00fcber hinaus behauptet er, dass es sich bei dem Foto um Kinderpornografie handle.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie w\u00e4re ein solcher Fall in Deutschland zu beurteilen?<\/p>\n\n\n\n<p>Im deutschen Recht ist das Recht am eigenen Bild im Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden K\u00fcnste und der Photographie (KUG) geregelt.<\/p>\n\n\n\n<p>Es gilt der Grundsatz, dass Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder \u00f6ffentlich zur Schau gestellt werden d\u00fcrfen (\u00a7 22 KUG).<\/p>\n\n\n\n<p>Hinsichtlich der Frage wer bei der Abbildung von Kindern die Einwilligung erteilen muss, lassen sich f\u00fcr das deutsche Recht folgende \u201eLeitlinien\u201c zusammenfassen:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Bei Gesch\u00e4ftsunf\u00e4higen, also wer das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist man sich einig, dass die Einwilligung in diesen F\u00e4llen ausschlie\u00dflich von den gesetzlichen Vertretern zu erteilen ist.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul><li>Bei beschr\u00e4nkt Gesch\u00e4ftsf\u00e4higen, also Minderj\u00e4hrigen, die das 7. Lebensjahr vollendet haben, geht man davon aus, dass sofern es die verm\u00f6gensrechtlichen Komponenten des Rechts am eigenen Bild betrifft,  es ebenfalls nur die gesetzlichen Vertreter sind, welche die Einwilligung erteilen k\u00f6nnen. Allerdings ist zu ber\u00fccksichtigen, dass die Einwilligung beim Recht am eigenen Bild auch eine pers\u00f6nlichkeitsrechtliche Komponente erh\u00e4lt, so dass auch die Auffassung vertreten wird, dass hier eine Doppelzust\u00e4ndigkeit gegeben ist. Das hei\u00dft, dass auch der Minderj\u00e4hrige, sofern er einsichtsf\u00e4hig ist, seine Einwilligung erteilen muss.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Der Bundesgerichtshof hat die Frage der Doppelzust\u00e4ndigkeit bislang offengelassen, sich aber hier gegen\u00fcber nicht ablehnend gezeigt (BGH, GRUR 1975, 561 \u2013 Nacktaufnahmen; Dreier\/Schulze, \u00a7 22 KUG Rz. 26).<\/p>\n\n\n\n<p>In Deutschland h\u00e4tte daher eine Klage, wenn die Ver\u00f6ffentlichung tats\u00e4chlich ohne Einwilligung der Eltern erfolgt ist, gute Ausschichten auf Erfolg.<\/p>\n\n\n\n<p>Um hier als Verwerter eines solchen Fotos auf Nummer sicher zu gehen, sollte man sich daher in jedem Fall sowohl von dem Minderj\u00e4hrigen, als auch von den gesetzlichen Vertretern die Einwilligung einholen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Cover des Nirvana-Albums \u201eNevermind\u201c ist weltbekannt. 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