Der ehemalige Präsident der FIA, Max Mosley, ist mit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert.
In dem Verfahren (Urteil vom 10.05.2011, Az.: 48009/08) verlangte der Beschwerdeführer Mosley eine Verpflichtung der Medien zur Benachrichtigung Betroffener vor Veröffentlichung eines jeweiligen Artikels. Dies würde dem Betroffenen die Gelegenheit geben, den Beitrag mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung zu verhindern. Mosley begründete seinen Anspruch mit Art. 8K European Convention on Human Rights (Schutz des Privatlebens).
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies die Beschwerde im Wesentlichen mit der Argumentation ab, dass eine solche Benachrichtigungspflicht den investigativen Journalismus beeinträchtigen und eine Art Zensur vor der Veröffentlichung darstellen würde.
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