Das Landgericht München musste sich mit einer Klage des Komponisten der Melodie des McDonald`s Werbejingles „Ich liebe es“ auseinandersetzen. Der Komponist begehrte von McDonald’s Auskunft und Schadensersatzanspruch mit der Begründung, dass er seine Komposition nicht zur Veröffentlichung frei gegeben habe. Das Landgericht München wies die Klage ab.
In seiner Entscheidung (Urteil vom 18.08.2010; Az. 21 O 177/09) kam das Gericht zu der Überzeugung, dass die Tonfolge, auf die in der Produktion des Komponisten der Text „McDonald’s – Ich liebe es“ gerappt wird, keine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des Urheberrechts darstellt. Nach Auffassung des Gerichts besteht die streitgegenständliche Tonfolge lediglich aus einer Terz und einer Sekunde und sei daher zu einfach, um die erforderliche urheberrechtliche Gestaltungshöhe zu erreichen.
Für Komponisten von Werbejingles stellt sich in diesem Zusammenhang immer wieder die Frage, ob diese urheberrechtlich geschützt sind. Im Zweifel empfiehlt es sich hier, den Jingle auch als so genannte Hörmarke beim Patent- und Markenamt registrieren zu lassen.
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