Das OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 13.03.2013 – 5 A 1293/11) musste sich mit der Frage befassen, ob ein Fotojournalist einen Anspruch auf Fertigung von Bildaufnahmen bei einer Opernpremiere hat.
Das OVG kam dabei zu der Überzeugung, dass der Fotojournalist nicht verlangen kann, bei der Opernpremiere mit einem allgemeinen Fotografieverbot eigene Bildaufnahmen fertigen zu dürfen. Nach Auffassung des OVG ergibt sich ein derartiger Anspruch weder aus dem presserechtlichen Auskunftsanspruch noch aus der grundrechtlichen Gewährleistung der Presse- und Informationsfreiheit.