EuGH-Urteil zum Streaming

Seit längerer Zeit wird schon darüber diskutiert, ob das eigenmächtige Streaming eine Urheberrechtsverletzung darstellt oder nicht. Bisher wurde überwiegend vertreten, dass keine Vervielfältigung vorliegt, da keine Kopie beim User verbleibt und somit keine urheberrechtsrelevante Handlung. Bisher fühlten sich daher die Nutzer von Streamingdiensten sehr sicher, wenn sie z.B. Sportübertragungen ohne die entsprechende Berechtigung via Stream ansahen.

Der EuGH (Urteil vom 26.04.2017, Az. C 527/15) hat nun entschieden, dass der Verkauf von Multimedia-Boxen bei denen spezielle Programme bereits installiert sind, die dem User es ermöglichen z.B. Sportübertragungen von illegalen Streaming-Seiten auf den Bildschirm des TV-Gerätes zu übertragen eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Interessant daran ist, dass der EuGH in der Entscheidung hervorgehoben hat, dass nicht nur der Verkäufer solcher Geräte keinen Schutz verdient, sondern dies auch für die Nutzer gilt, da diese bewusst auf illegale Streams zugreifen.

Für die Rechteinhaber ist dies eine erfreuliche Entscheidung, weil hierdurch ihre erheblichen Investitionen geschützt werden.

Focus 47/15 – Christoph Schickhardt im Interview

In der aktuellen Ausgabe des Magazins Focus vom 14.11.2015 äußert sich Christoph Schickhardt über Franz Beckenbauer und die Zukunft des DFB. Christoph Schickhardt fordert in dem Interview radikale Reformen beim Deutschen Fußball-Bund. Unter anderem fordert er Transparenz, Publizität, Controlling, Aufsicht durch ein Kontrollgremium, 4-Augen-Prinzip, Pflichtmitteilungen und Offenlegung der Finanzen. Ferner fordert er für den DFB einen Aufsichtsrat, der aus erfahrenen Wirtschaftsmanagern und unternehmerischen Persönlichkeiten gebildet wird. Das vollständige Interview ist im Focus vom 14.11.2015, Seite 36 ff. abgedruckt.

 

 

OLG Koblenz entscheidet, dass Verbandsgerichtszuständigkeit von FIFA/DFB den ordentlichen Rechtsweg zulässigerweise ausschließt

Ein Spielervermittler bzw. eine Agentur aus von ihm abgetretenen Recht hatte einen Fußballverein auf Zahlung einer Vermittlungsprovision beim Landgericht verklagt. Der von uns vertretene Verein wandte ein, dass das Landgericht nicht zuständig sei, da der (mit Lizenz aus dem Ausland tätige) Spielervermittler nach den einschlägigen Regularien den Verbandsgerichtsweg hätte beschreiten müssen. Das Landgericht ließ diesen Einwand nicht gelten. Es meinte – insoweit analog den Überlegungen des Landgerichts München I im Fall „Pechstein“ -, die Unterwerfung des Spielervermittlers unter die einschlägigen Verbandsstatuten sei nicht freiwillig (sondern zwingend, um eine die Berufsausübung ermöglichende Spielervermittlerlizenz erst zu erlangen) mit der Folge, dass auch in diesen Regularien enthaltene Gerichtsstandsklauseln für den Spielervermittler nicht bindend seien. Das OLG Koblenz (Urteil vom 06.11.2014, 2 U 1560/13) sah dies anders. Es stützt seine Ansicht insbesondere darauf, dass faktisch die Mehrzahl der Spielervermittler ohne Lizenz arbeite und die einschlägigen Regularien hierfür sogar „Legalisierungsmöglichkeiten“ vorsehen, nämlich z.B. die Einschaltung eines Rechtsanwalts. Folgerichtig wies es die Klage mit der Begründung als unzulässig ab, der ordentliche Rechtsweg sei nicht eröffnet.

 

Mimi Kraus von Anti-Doping-Kommission des Deutschen Handballbundes freigesprochen:

Mimi Kraus, Mitglied der Handball-Weltmeistermannschaft von 2007, war im Juli 2014 vorläufig vom DHB suspendiert worden und damit nicht mehr für seinen Verein Frisch Auf Göppingen spielberechtigt, weil er innerhalb von 18 Monaten 3 Meldeverstöße im Sinne der Anti-Doping-Bestimmungen begangen haben soll. In einer Anhörung am 26.08.2014 gelang es Mimi Kraus, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Joachim Rain, jedenfalls einen der drei Vorwürfe zu entkräften, indem durch Zeugen nachgewiesen werden konnte, dass ihm in mindestens einem Verstoß kein Verschulden traf.

 

Verschulden ist jedoch Voraussetzung einer entsprechenden Sanktionierung. Damit würden bestenfalls noch 2 Verstöße zu Buche stehen, während nach den einschlägigen Regularien nur für 3 Verstöße innerhalb eines 18-Monatszeitraums (ab dem 01.01.2015 nur noch 12 Monate) Sperren verhängt werden können.

 

Mimi Kraus ist daher ab sofort sowohl für seinen Verein als auch für die Deutsche Nationalmannschaft wieder spielberechtigt.