Wir suchen Verstärkung für unser Team!

Verstärken Sie ab Mai 2017 unsere Mannschaft als

Rechtsanwaltsfachangestellte/-r

Wir arbeiten maßgeschneidert

Wir sind eine hoch spezialisierte Anwaltsboutique mit Schwerpunkten im Bereich des professionellen Sport-, Entertainment- und Arbeitsrechts. Unsere Anwälte verfügen in diesen Bereichen über bis zu 35 Jahren an Berufserfahrung.

Auf unsere Expertise vertrauen namhafte deutsche und internationale Fußballclubs, führende Profisportler aus den populärsten Sportarten, bekannte Trainer und Manager, Musiker, Künstler, Plattenlabels, Filmschaffende, aber auch überregional und international aufgestellte Mittelständler und Großunternehmen.

Wir suchen …

Verstärkung für unsere Mannschaft im arbeitsrechtlichen Bereich, der von unserer Partnerin Leonie Frank, Fachanwältin für Arbeitsrecht, verantwortlich geleitet wird.

Ihre Unterstützung erfolgt hauptsächlich in diesem Bereich. Da uns Teamwork sehr wichtig ist, sind aber auch Einsätze in unseren anderen Bereichen möglich.

Gemeinsam gewinnen

Uns ist es wichtig, gemeinsam – als Mannschaft – unsere Ziele zu erreichen. Wir bieten deshalb flache Hierarchien, erwarten aber im Gegenzug von unseren Mannschaftsmitgliedern insbesondere Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative und Teamfähigkeit.

Fachliches Profil

Sie sollten vor allem über folgende fachliche Expertise verfügen:

  • Zumindest abgeschlossene Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r
  • gute Kenntnisse mit dem Softwareprogramm RA-Micro
  • gute Kenntnisse mit MS Office
  • Erfahrung in Büroorganisation
  • kaufmännisches und betriebswirtschaftliches Verständnis
  • sehr gute Deutschkenntnisse
  • Englischkenntnisse sind von Vorteil

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung (gerne auch online) an unsere Kanzleimanagerin:

Schickhardt Rechtsanwälte
Frau Kathrin Reinl
Seestraße 16
71638 Ludwigsburg

Tel.: 07141 6487-122

reinl@schickhardt-law.com

Entwurf für ein Gesetz gegen Hasskriminalität

Heute wurde vom Bundesjustizminister der  Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken präsentiert. Ziel des Entwurfes ist in sozialen Medien sogenannte Fakenews und sogenannte Hasskriminalität zu unterbinden. Durch den Entwurf sollen die Voraussetzungen geschaffen werden um gegen rechtswidrige Inhalte effektiver vorgehen zu können.. Der Entwurf sieht insbesondere folgende Verpflichtungen für die Betreiber der Netzwerke vor

  • den Nutzern ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über strafbare Inhalte anzubieten,
  • Nutzerbeschwerden unverzüglich zur Kenntnis zu nehmen und auf strafrechtliche Relevanz zu prüfen,
  • offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren,
  • jeden strafbaren Inhalt innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren und
  • den Nutzer über jede Entscheidung bezüglich seiner Beschwerde zu informieren.

Der Entwurf ist zu begrüßen, um die Rechtsdurchsetzung für die Betroffenen besser zu gewährleisten. Besonders zu begrüßen ist,  dass die Betreiber der sozialen Netzwerke verpflichtet werden, für Zustellungen in Bußgeldverfahren und in zivilgerichtlichen Verfahren einen verantwortlichen Ansprechpartner in Deutschland zu benennen.