EA Sports – Bild- und Namensrechte der Spieler

In einem Interview mit dem britischen Telegraph hat der Berater Mino Raiola angekündigt, dass etwa 300 Spieler bereit wären, gegen die Verwendung Ihrer Bild ‑ und Namensrechte in der FIFA-Serie von EA Sports vorzugehen. Dabei hat sich beispielsweise der von Raiola beratene Spieler Ibrahimovic darüber beschwert, dass das Avatar in den Videospielen exakt seinem Aussehen entspreche und seinen Namen trage.

Die von Raiola aufgeworfene Problematik ist nicht neu. Imme wieder gab es in der Vergangenheit in diesem Bereich rechtliche Auseinandersetzungen. Beispielsweise hat das Hanseatische Oberlandesgericht (Urteil vom 13.01.2014, Az.: 7 U 41/03) in der sogenannten „Oliver Kahn Entscheidung“ dem Unterlassungsanspruch des bekannten Torhüters gegen die Vertriebsfirma eines Computerspiels, welches u.a. den ehemaligen Nationaltorhüter abbildete, stattgegeben. Begründet wurde dies damit, dass nach Auffassung des Oberlandesgerichts die Verwendung des Namens und des Bildnisses des Spielers das Recht am eigenen Bild und das allgemeinen Persönlichkeitsrechts verletzt.

 Der Beklagten war es in dem Fall nicht gelungen, nachzuweisen, dass im Rahmen einer Lizenzvereinbarung die Weltspielervereinigung FIFpro Rechte erworben hat. Das Oberlandesgericht hat in dieser Entscheidung auch bestätigt, dass der Spieler berechtigt war die Ansprüche losgelöst von seiner arbeitsrechtlichen Vereinbarung mit dem Verein geltend zu machen.

In einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (Urteil vom 12.12.2018, Az.: 2-06 O 249/06) hatte das Landgericht die Klage der DFL gegen einen Spielehersteller stattgegeben und festgestellt, dass die Einräumung der Vermarktungsrechte an Verein und Verband die Spieler nicht unangemessen benachteilige. Die vermögenswerten Bestandteile des Persönlichkeitsrechts und am eigenen Bild sind nach Auffassung des Langgerichts Frankfurt grundsätzlich übertragbar und die DFL daher auch berechtigt, entsprechende Klagen gegen Spielehersteller einzureichen. Der Hersteller könne sich nicht auf Informationszwecke oder die Kunstfreiheit berufen, wenn die Persönlichkeitsrechte der Spieler aus rein kommerziellen Interessen als Spielfigur verwendet werden.

Es bleibt abzuwarten, ob die Spieler hier tatsächlich, wie angekündigt rechtliche Maßnahmen eingreifen. Insbesondere wenn man berücksichtigt, dass gegebenenfalls sonst eine Einnahmequelle zu gemacht wird, die insbesondere im Zeitalter der Pandemie durchaus lukrativ sein könnte. 

Zu der angesprochenen Problematik habe ich mich neulich in einem Interview der Stuttgarter Zeitung geäußert.

Verteidiger aus Leidenschaft

Am 12. Juni beginnt die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien. Die Stuttgarter Nachrichten stellen in ihrer WM-Serie bis zum Anpfiff eine ganz besondere Elf vor. Als Rechts-Verteidiger wurde Christoph Schickhardt nominiert.

In ihrer heutigen Ausgabe berichten die Stuttgarter Nachrichten ausführlich über Christoph Schickhardt und die Zusammenhänge zwischen Fußball, Recht und Medien. Dem Anwalt kommt dabei zu gute, dass er sein Jurastudium mit einer journalistischen Ausbildung bei den Stuttgarter Nachrichten anreicherte. In dem Beitrag schildert der Advokat aus Ludwigsburg, der bis heute in schätzungsweise 700 Verfahren vor dem DFB-Sportgericht aufgetreten ist, die Gefahren der Kommerzialisierung des Fußballs ebenso wie den Umgang mit Niederlagen als natürlicher Bestandteil des sportlichen Wettbewerbs.

„In Brasilien schlägt das Herz des Fußballs“ schwärmt Schickhardt. Die WM kann beginnen!

FC Gärtringen siegt vor Verbandsgericht

Der FC Gärtringen, bis dahin Spitzenreiter der Landesliga, hatte vor dem Sportgericht des Württembergischen Fußball Verbandes 25 Punkte dafür abgezogen bekommen, dass der Spieler Janik Michel angeblich keine ordnungsgemäße Spielerlaubnis gehabt habe, weil im Rahmen des Abschlusses des Vertragsspielervertrages kein Nachweis über die Abführung von Sozialversicherungsabgaben geführt gewesen sei, was zur Folge gehabt habe, dass die Spielerlaubnis geruht habe und er demzufolge insgesamt 9 Spiele ohne Spielberechtigung eingesetzt worden sei. Dies hatte – in 1. Instanz – zur Folge, dass er selbst eine Sperre erhielt und sämtliche in diesen 9 Spielen erzielten Punkte – 25 – aberkannt wurden.

In der Berufungsinstanz vor dem Verbandsgericht wurden hiergegen zahlreiche tatsächliche und rechtliche Einwendungen erhoben, zum Teil solche, die in der 1. Instanz nicht zutreffend gewürdigt worden zu sein schienen, zum Teil aber auch neue Einwendungen. Eine davon hat das Verbandsgericht überzeugt und dazu bewogen, das erstinstanzliche Urteil weitestgehend aufzuheben und lediglich eine Geldbuße wegen eines Formfehlers (verspätete Nachweisführung) zu verhängen:

Das Verbandsgericht folgte nämlich der Argumentation in der Berufungsbegründung, dass der Spieler ungeachtet der Frage, ob er als Vertragsspieler trotz fehlenden Nachweises über die Abführung der Sozialversicherungsabgaben jedenfalls aus der Saison zuvor noch über eine Spielberechtigung als Amateur verfügt hat, die nicht erloschen war und deshalb richtigerweise für die streitgegenständlichen Spiele spielberechtigt gewesen ist. Mit diesem – inhaltlich zutreffenden und begrüßenswerten – Urteil hat das Verbandsgericht erreicht, dass das auch aus Gerechtigkeitsempfinden kaum nachvollziehbare Ergebnis, dass aus einem Aufstiegskandidaten wegen eines letztlich bestenfalls als Formfehler zu bezeichnenden Umstandes ein Abstiegskandidat wird, doch wieder korrigiert wird.

Trailer zu Fußballkomödie „Erste Liga“

Unser Partner Christoph Schickhardt gratuliert den Filmemachern der Ludwigsburger Filmakademie zu ihrer deutschen Fußballkomödie „ERSTE LIGA“ und ist stolz, dass er das junge Team bei ihrem erfolgreichen Projekt unterstützen durfte:

„Lieber Nicolas Palme, liebes Team der „ERSTEN LIGA“, Ihnen ist mit geringsten Mitteln eine großartige Fußballkomödie als Kurzfilm über die Welt des „harten Fußballgeschäfts“ gelungen. Das Rechtsportlich-Team und ich wünschen Ihnen für alle Ihre Vorhaben und Ihren beruflichen Lebensweg alles Gute und weiterhin einen solchen Erfolg!“