In den letzten Wochen und Monaten war immer mehr davon zu hören, dass Stars wie Bob Dylan, Stevie Nicks, Neil Young oder auch Shakira die Rechte an ihren Songs an Musikverlage veräußert haben.
Angeblich wurden jeweils Beträge in dreistelliger Millionenhöhe an die Künstler bezahlt.
Jeder Newcomer, Autor von Texten oder Komponist wünscht sich natürlich irgendwann einmal in die Lage zukommen, ein solch herausragendes Repertoire zu verfassen oder zu interpretieren und dann, durch die Veräußerung Übertragungsverträge abschließen zu können, die einen solchen enormen Ertrag erbringen.
Neben dem künstlerischen Talent, Fleiß und ggfs. auch die hierfür notwendige Ausdauer, ist es notwendig, dabei bereits bei den ersten Verträgen, wichtige Details zu berücksichtigen, um später überhaupt in den Genuss kommen zu können, über die entsprechenden Rechte verfügen und solche Rechte an Dritte gegen Bezahlung übertragen zu können.
Bei der Auswertung ist grundsätzlich zwischen den Rechten an den Musikaufnahmen und den Rechten am Musikwerk zu unterscheiden. Häufig werden diese unterschiedlichen Rechte in der Betrachtungsweise miteinander vermischt, was zu erheblichen Unsicherheiten führen kann.
In einem Beitrag auf Backstagpro habe ich erläutert, wer grundsätzlich Rechte an Musikaufnahmen und an Musikwerken innehat, welche Vertragskonstellationen es in diesem Zusammenhang gibt und worauf geachtet werden muss, um über die Rechte selbst verfügen zu können.