OLG Karlsruhe: Keine Verpflichtung von Google zur Aufspürung von persönlichkeitsrechts verletzender Beiträge

Der Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 14.12.2016 – Az.: 6 U 2/15) lag folgender Sachverhalt zu Grunde:

Über die Kläger erschienen auf einer Internetplattform Beiträge in denen Sie unter anderem als Rassisten bezeichnet wurden. Die Kläger sahen sich dadurch in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und forderten Google auf die zu den Artikel führenden Such-Ergebnisse zu löschen. Google ist der Aufforderung nachgekommen. Die Beiträge sind dann auf der selben Plattform jedoch noch einmal erschienen. Die Kläger forderten Google darauf hin auf kein auf die Hauptdomain der Plattform verweisendes Suchergebnis mehr anzuzeigen. Dieser Aufforderung ist Google nicht nachgekommen.

Das OLG Karlsruhe hat hierzu in seiner Entscheidung festgestellt, dass Google seiner Verpflichtungen erfüllt hat, indem die konkreten Links zu den Artikel als Suchergebnis gesperrt wurden. Eine Verpflichtung Googles von Dritten in das Netz gestellte Beiträge aufzuspüren, um auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu überprüfen hat das OLG abgelehnt.

Im Ergebnis führt die Entscheidung dazu, dass insbesondere, wenn die Rechtsverletzungen aus dem Ausland begangen wurden, der Betroffene die konkreten Links dem Suchmaschinen Anbieter mitteilen muss, damit die Suchergebnisse nicht mehr angezeigt werden. Erfüllt der Anbieter dieses begehren, scheiden weitere Ansprüche gegen den Anbieter der Suchmaschine aus.

Christoph Schickhardt und Dr. Joachim Rain halten Vortrag vor Chinesischer Fußball-Delegation

Am 06.12.2016 reiste eine hochrangig besetzte Delegation von Vertretern des Chinesischen Fußballs in Frankfurt an. Sie bestand unter anderem aus dem Präsidenten der Chinesischen Super-League, Vertretern des Chinesischen Fußballverbandes sowie exponierten Vertretern zahlreicher Vereine der 1. und 2. Chinesischen Liga.

In einem Vortrag von Herrn Prof. Christoph Schickhardt und Dr. Joachim Rain wurden den chinesischen Gästen die Strukturen und Spezifika des deutschen Fußballs, insbesondere auch wirtschaftliche und rechtliche Aspekte der Bundesliga erläutert. Ferner wurde für die chinesischen Gäste ein Programm organisiert, das es ihnen ermöglichte, auch praktischen Einblick in den deutschen Fußball zu erhalten, indem sie z. B. die DFB-Zentrale besichtigten, das Nachwuchsleistungszentrum von RB Leipzig, das Bundesliga-Spiel zwischen Hertha BSC Berlin und Werder Bremen besuchten, sowie eine Führung durch die Münchner Allianz Arena mit anschießendem bayrischen Buffet erhielten.

Sowohl für die chinesischen Gäste als auch die deutschen Gastgeber war es ein interessanter Erfahrungsaustausch, der erhebliche Synergien und weiteren künftigen Interessenaustausch verspricht.

Tagesschau-App – Pressesähnliches Angebot?

Der Rechtsstreit um die sogenannte „Tagesschau-App“ ist zunächst am 30.09.2016 ( 6 U 188/12)  mit einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vorläufig  zu Ende gegangen.

Danach handelt es sich bei der Tagesschau-App wie sie am 15.07.2011 abrufbar war, um ein presseähnliches Angebot und ist damit unzulässig. Nach dem Rundfunkstaatsvertrag ist es zwar grundsätzlich möglich, dass ein öffentlich-rechtlicher Sender im Internet präsent sein darf, presseähnliche Angebote sind dabei nicht erlaubt. Die Online-Inhalte des Senders müssen sich auf Radio- und Fernsehsendungen beziehen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt daher abzuwarten, ob der Rechtsstreit in die nächste Runde gehen wird.