BGH erlaubt Influencer:innen Produktbeiträge ohne Werbehinweis

Nach der Entscheidung des BGH (I ZR 126/20, I ZR 90/20, I ZR 125/20) dürfen Influencer und Influencerinnen beispielsweise über Tap Tags auf Produkte verweisen, ohne dies als Werbung zu kennzeichnen.

Anders sei dies nur zu beurteilen, wenn man für die werbenden Posts eine Gegenleistung erhalten würde oder die Beiträge nach dem Gesamteindruck „übertrieben werblich“ seien, etwa weil ohne kritische Distanz und über sachliche Informationen hinaus allein die Vorzüge eines Produkts lobend hervorgehoben würden. Bei einer Verlinkung auf eine Internetseite des Herstellers des abgebildeten Produkts liegt dagegen regelmäßig ein werblicher Überschuss vor.

Ein Beitrag verstößt in diesen Fällen gegen § 5 Abs. 6 UWG, wenn der kommerzielle Zweck dieses Beitrags, den Absatz von Produkten zu fördern, nicht hinreichend kenntlich gemacht ist und sich auch auch nicht aus den Umständen ergibt. Für den Verbraucher muss gerade der Zweck eines Beitrags, ein fremdes Unternehmen zu fördern, erkennbar sein.

Musikwirtschaft im Zeitalter der Digitalisierung

Die Digitalisierung hat in den vergangenen 20 Jahren die Musikwirtschaft mehrfach überholt. Die Ursachen des digitalen Wandels werden in dem von Prof. Alexander Endreß und Prof. Hubert Wandjo herausgegebenen Handbuch „Musikwirtschaft im Zeitalter der Digitalisierung“ reflektiert und beschrieben. Dabei werden die Verknüpfungen zwischen Artist Development, Contentproduktion, Contentvermarktung und Rechtemanagement in dem komplexen System dargestellt. Die normativen und kulturellen Rahmenbedingungen, die dabei zu berücksichtigen sind, werden beschrieben.

Das Werk richtet sich an Profis der Musik- und Kreativwirtschaft, aber auch an Wissenschaftler:innen, die sich mit der digitalen Transformation der Musikwirtschaft beschäftigen.

Ich durfte in dem Handbuch Ausführungen zu den Konsequenzen und Auswirkungen der Digitalisierung auf die urheberrechtlich relevante Praxis der Musikwirtschaft machen. Im Bereich der Digitalisierung haben sich nicht nur die Gewohnheiten und die Art des Musikkonsums sowie die Wertschöpfungsketten verändert, sondern wurden auch die Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die rechtlichen Berater im Musikbereich vor neue Herausforderungen gestellt. Die Verletzungen der Rechte von Urhebern und ausübenden Künstlern sowie der Tonträgerhersteller bis hin zur künstlichen Intelligenz sind nur einige Themen, die im Bereich der Digitalisierung und im Musikbereich erfasst wurden und die in meinem Beitrag beschrieben werden.

Mehr Informationen zum Handbuch gibt es nachfolgend: