In jüngster Zeit hat das Verhalten einzelner Fußballprofis wie z.B. des Schalker Jefferson Farfan oder des Hoffenheimer Demba Ba, sowohl bei den betroffenen Vereinen, als auch bei anderen Vereinen und der Öffentlichkeit eine Diskussion entfacht. So ist der Hoffenheimer Demba Ba zum Trainingsauftakt nicht im Trainingslager in Spanien erschienen. Jefferson Farfan kam mit einer Verspätung von drei Tagen im Trainingslager in der Türkei an. Am 15.01.2011 kam die Meldung, dass Demba Ba die Sporttauglichkeitsuntersuchung in England nicht erfolgreich absolviert hat. Es stellt sich die Frage, wie dieses Verhalten einzelner Spieler rechtlich zu bewerten ist und welche Bedeutung eine Sporttauglichkeitsuntersuchung hat.
1. Handelt es sich um Arbeitsverweigerung?
In den jeweiligen Arbeitsverträgen verpflichten sich die Spieler gegenüber den Vereinen, am Spiel und Trainingsbetrieb der Vereine teilzunehmen. Die Teilnahme an einem Trainingslager ist wesentliche Voraussetzung, damit der Spieler seine vertraglich geschuldete Leistung ordnungsgemäß erbringen kann. Wenn ein Spieler nicht zum Training erscheint, verweigert er mithin die Arbeit. Für die verpasste Zeit, ist der Verein nicht verpflichtet, das Gehalt des Spielers zu bezahlen. Ein solches Verhalten kann wie im normalen Arbeitsleben auch, zu einer fristlosen Kündigung (§ 626 BGB) mindestens aber zu einer Abmahnung bei Androhung der fristlosen Kündigung im Wiederholungsfall führen.
Grundsätzlich wird in der heutigen Zeit selbstverständlich jeder Arbeitnehmer versuchen, zu verhindern, dass er keine fristlose Kündigung erhält. Für den Bereich des professionellen Fußballsports scheint dies so nicht zu gelten. Hintergrund ist unter anderem das so genannte Bosman-Urteil aus dem Jahr 1995. Dies hat dazu geführt, dass nach nationalem Arbeitsrecht der Profi im Falle der fristlosen Kündigung durch den Verein im Prinzip ohne Ablöseentschädigung zu einem anderen Club wechseln kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die einzelnen Spieler häufig, einen langfristigen Vertrag mit ihrem bisherigen Verein unterzeichnet haben und dafür bereits viel Geld erhalten haben. Durch ein solches Verhalten werden damit letztendlich der Verein aber auch die Mitspieler bestraft. Der allgemeine Rechtsgrundsatz „Verträge sind einzuhalten“ wird damit adabsurdum geführt.
2. Was sagen die FIFA-Statuten?
Von Spieler- und Beraterseite ist in diesem Zusammenhang häufig zu hören, dass kein Spieler einen Rausschmiss provozieren werde, da die FIFA-Statuten bei Vertragsbruch durch den Spieler Sperren bis zu sechs Monaten, Entschädigungen an den alten Club, Transferverbot für den neuen Verein und weitere Strafen z.B. für Berater vorsehen. Dabei wird jedoch außer Acht gelassen, dass bis es zu einer Entscheidung der FIFA kommt und ggf. in 2. Instanz der Internationale Gerichtshof in Lausanne entscheidet, häufig viel Zeit verstreicht. Dies führt für alle Betroffenen zu einer gewissen Rechtsunsicherheit. Vereine und Spieler können nicht ausrechnen, welche Entschädigung sie bezahlen müssen. Alles hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Tatsache ist aber auch, dass der Spieler nach Auflösung eines Vertragsverhältnisses auf jeden Fall wieder eine Spielberechtigung für den neuen Club erhält und eine etwaige Sperre erst nach Jahren verbüßen muss.
3. Sollen die Vereine die Spieler „ziehen“ lassen?
In der Vergangenheit gab es immer wieder Fälle, in denen die Vereine hart geblieben sind. So hat beispielsweise der HSV, als Rafael van der Vaart von Hamburg nach Valencia wechseln wollte, auf die Erfüllung des Vertrages bestanden. Sowohl in der Mannschaft als auch in der Öffentlichkeit wurde diese Maßnahme positiv aufgenommen. Sollte man dem Verhalten der Spieler nachgeben, führt dies letztendlich zu einer „Erpressbarkeit“, welche langfristig den Vereinen sicherlich größeren Schaden zuführen wird, als wenn man die Spieler in der Amateurmannschaft einsetzt oder sie auf die Tribüne verbannt. Die Vereine sollten daher in jedem Fall hart bleiben, und sich von dem Verhalten der Spieler nicht provozieren lassen.
4. Welche Bedeutung hat eine Sporttauglichkeitsuntersuchung?
Der Streitfall schien bereits gelöst, nachdem die TSG Hoffenheim mit Stoke City bereits über einen Transfer des Spielers Demba Ba einig war, dieser also mit seinem vertragswidrigen Verhalten exakt das erreicht zu haben schien, was er wollte.
Überraschend kam dann am 15.01.2011 die Meldung, dass der Spieler die Sporttauglichkeitsuntersuchung in England nicht erfolgreich absolviert habe. Bei einem Spielertransfer wird regelmäßig das Ergebnis der Sporttauglichkeitsuntersuchung abgewartet. Ohne vom Arzt festgestellte vollständige Sporttauglichkeit und Einsatzfähigkeit erteilt der jeweilige nationale Fußballverband als formale, standardisierte Voraussetzung keine Spielberechtigung. Die Clubs können darüber hinaus weitere Gesundheitstests durchführen, bevor sie einen Vertrag unterzeichnen. Der Transfer ist, falls die Tauglichkeit nicht festgestellt wird, bis auf weiteres „geplatzt“ und der Spieler muss zu seinem Verein zurückkehren, der dann erneut vor der Entscheidung steht, ihn auf die Tribüne bzw. zu den Amateuren zu verbannen, eine fristlose Kündigung auszusprechen (falls dies mit Blick auf die hierfür geltende 2-Wochenfrist für eine fristlose Kündigung überhaupt noch möglich ist) oder aber einen anderen Interessenten für eine Verpflichtung zu suchen, der keine Bedenken gegen den Gesundheitszustand des Spielers hat.
Bildnachweis: S. Hainz/Pixelio.de