Hansi Flick wird neuer Bundestrainer

Hansi Flick wird der neue Bundestrainer und übernimmt nach der Europameisterschaft das Amt. Er wird damit der Nachfolger von Joachim Löw, der seinen Posten nach der Europameisterschaft nach 15 erfolgreichen Jahren aufgeben wird. Hansi Flick war von 2006 bis 2014 Co-Trainer von Joachim Löw bei der Nationalmannschaft.

Bei den Vertragsverhandlungen mit dem DFB wurde Hansi Flick von unserem Partner Prof. Christoph Schickhardt beraten.

Wir gratulieren unserem langjährigen Mandanten und Freund Hansi Flick und wünschen ihm viel Erfolg als Bundestrainer.

Verfahren vor der Ethikkammer des Sportgerichts

Der DFB-Präsident Fritz Keller hat vor der Ethikkammer des Sportgerichts am vergangenen Freitag seine Stellungnahme abgegeben. In dem Verfahren erklärte Fritz Keller ausdrücklich, dass er dankbar dafür ist, in dem Sportgericht des DFB ein unabhängiges, vertraulich arbeitendes Gremium gefunden zu haben, in dem die Umstände seiner angegriffenen Äußerung dargestellt und nachgeprüft werden können.

Der DFB-Präsident wird in dem Verfahren vor der Ethikkammer von unserem Partner Prof. Christoph Schickhardt vertreten.

Eine Entscheidung der Ethikkammer wird diese Woche erwartet.

Erfolg vor dem Bundesgericht des DFB

In der mündlichen Verhandlung  vor dem Bundesgericht des DFB wurde gestern die Sperre von Tim Kister (SV Sandhausen) von sechs Meisterschaftsspielen auf drei Spiele reduziert.

Das Bundesgericht schloss sich damit nicht der Einschätzung des DFB-Sportgerichts an sondern folgte  der Rechtsauffassung von Dr. Rain.  Dieser vertrat die Auffassung, dass alle Umstände zusammen genommen zu der Einschätzung eines leichteren Falls einer Tätlichkeit gegen den Gegner führen. Der Spieler wollte seinen Gegenspieler lediglich zum Stolpern bringen, um einen Gegenangriff zu verhindern. Letztlich traf er ihn stärker als gewollt, weshalb eine Tätlichkeit vorliegt. Die Tatsache des Fouls und der folgerichtigen Roten Karten sind unbestritten, aber es lag weder eine Böswilligkeit des Spielers Kister vor, noch zog das Foul eine Verletzung nach sich., weshalb die Speere zu reduzieren war.

Focus 47/15 – Christoph Schickhardt im Interview

In der aktuellen Ausgabe des Magazins Focus vom 14.11.2015 äußert sich Christoph Schickhardt über Franz Beckenbauer und die Zukunft des DFB. Christoph Schickhardt fordert in dem Interview radikale Reformen beim Deutschen Fußball-Bund. Unter anderem fordert er Transparenz, Publizität, Controlling, Aufsicht durch ein Kontrollgremium, 4-Augen-Prinzip, Pflichtmitteilungen und Offenlegung der Finanzen. Ferner fordert er für den DFB einen Aufsichtsrat, der aus erfahrenen Wirtschaftsmanagern und unternehmerischen Persönlichkeiten gebildet wird. Das vollständige Interview ist im Focus vom 14.11.2015, Seite 36 ff. abgedruckt.

 

 

DFB-Sportgericht reduziert Sperre für Jérôme Boateng

In der mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht wurde die Sperre für Jérôme Boateng, vertreten durch Dr. Joachim Rain, von ursprünglich 3 auf 2 Spiele reduziert.

Was war passiert:

Im Spiel zwischen Bayern München und Schalke 04 am 3.2.2015 brachte Jérôme Boateng in der 17. Spielminute seinen Schalker Gegenspieler Sidney Sam zu Fall.  Der Schiedsrichter erkannte auf „Notbremse“, gab Elfmeter für Schalke und stellte Jérôme Boateng vom Platz.

Manuel Neuer hielt den fälligen Elfmeter.

Grundsätzlich entspricht es der ständigen Rechtsprechung, dass in solchen Fällen die Sperre 2 Spiele beträgt, wenn der Elfmeter nicht verwandelt wird und lediglich 1 Spiel, wenn er verwandelt wird.

Hier kam hinzu, dass Jérôme Boateng bereits am Ende der vergangenen Spielzeit einen Platzverweis erhalten hat, was grundsätzlich zu einer Straferhöhung von einem Spiel führt, weshalb zunächst auch eine Strafe von 3 Spielen verhängt wurde.

Auf den Einspruch des Spielers und des FC Bayern München hin wurde die Sperre auf 2 Spiele reduziert. Es wurde anerkannt, dass bei einer „Notbremse“ die automatische Straferhöhung wegen Vorstrafe nicht ohne weiteres gerechtfertigt ist. Ferner folgte das Sportgericht der Argumentation der Verteidigung, dass es nicht sein könne, das die Frage, ob die gegnerische Mannschaft den Elfmeter verwandelt oder nicht sich gleich in 2 Spielen Unterschied auswirkt (wäre der Elfmeter verwandelt worden, hätte die Sperre nur 1 Spiel betragen, bei Sperren von nur 1 Spiel blieben aber Vorstrafen schon seit einiger Zeit unberücksichtigt).

Jérôme Boateng ist damit bereits beim Spiel des FC Bayern in Paderborn wieder spielberechtigt.

OLG Koblenz entscheidet, dass Verbandsgerichtszuständigkeit von FIFA/DFB den ordentlichen Rechtsweg zulässigerweise ausschließt

Ein Spielervermittler bzw. eine Agentur aus von ihm abgetretenen Recht hatte einen Fußballverein auf Zahlung einer Vermittlungsprovision beim Landgericht verklagt. Der von uns vertretene Verein wandte ein, dass das Landgericht nicht zuständig sei, da der (mit Lizenz aus dem Ausland tätige) Spielervermittler nach den einschlägigen Regularien den Verbandsgerichtsweg hätte beschreiten müssen. Das Landgericht ließ diesen Einwand nicht gelten. Es meinte – insoweit analog den Überlegungen des Landgerichts München I im Fall „Pechstein“ -, die Unterwerfung des Spielervermittlers unter die einschlägigen Verbandsstatuten sei nicht freiwillig (sondern zwingend, um eine die Berufsausübung ermöglichende Spielervermittlerlizenz erst zu erlangen) mit der Folge, dass auch in diesen Regularien enthaltene Gerichtsstandsklauseln für den Spielervermittler nicht bindend seien. Das OLG Koblenz (Urteil vom 06.11.2014, 2 U 1560/13) sah dies anders. Es stützt seine Ansicht insbesondere darauf, dass faktisch die Mehrzahl der Spielervermittler ohne Lizenz arbeite und die einschlägigen Regularien hierfür sogar „Legalisierungsmöglichkeiten“ vorsehen, nämlich z.B. die Einschaltung eines Rechtsanwalts. Folgerichtig wies es die Klage mit der Begründung als unzulässig ab, der ordentliche Rechtsweg sei nicht eröffnet.

 

DFB-Sportgericht reduziert Huszti-Sperre

Nicht drei, sondern zwei Spiele muss Hannover 96-Spieler Szabolcz Huszti aussetzen. Das hat das DFB-Sportgericht in Frankfurt am vergangenen Montag entschieden. Huszti wurde dabei von unseren Partnern Christoph Schickhardt und Dr. Joachim Rain vertreten.

Szabolcz Huszti sieht rot: Getroffen hat es den ungarischen Profifußballer von Hannover 96 im Spiel gegen Schalke. Wegen „rohen Spiels“ zog der Schiedsrichter die Karte. Demnach sollte Huszti zunächst für drei Spiele gesperrt sein. Der DFB-Kontrollausschuss warf Huszti vor, den Schalker Spieler Tim Hoogland mit dem linken gestreckten Bein und der Sohle voraus im vorderen Kopfbereich getroffen zu haben.

Hannover 96 und die Spieler wehrten sich vehement gegen diese Einschätzung und pochten auf eine mildere Strafe. Durch unseren Partner Christoph Schickhardt hatte Hannover daraufhin eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt. Zwar kam Huszti mit seinem Fuß dem Gesicht des Spielers Hoogland erschreckend nahe, ein Treffen des Gegenspielers blieb aber aus.

Die Ansicht der Niedersachsen wurde nunmehr im Rahmen einer Nachspielzeit vor Gericht bestätigt. Hannover 96 samt Huszti konnten Frankfurt nach der Verhandlung mit einer Strafminderung um ein Spiel verlassen.

Schickhardt begrüßt dieses Urteil:

 „Ich freue mich für diesen fairen und großartigen Spieler. Er hat es verdient, jetzt schnell wieder seiner Mannschaft helfen zu können.“

 

Das rechtsportlich-Team wünscht Szabolcz Huszti in seinem nächsten Spiel für Hannover 96 am 21.09.2013 gegen den FC Augsburg viel Erfolg.

Provisorische Freigabe für Shinji Okazaki

Am 17.2. hat die FIFA in Person des Einzelrichters der Kommission für den Status für Spielern dem VfB Stuttgart, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Joachim Rain, die provisorische Freigabe für den Spieler Shinji Okazaki, Nationalspieler Japans und frisch gebackener Sieger des Asiencups, erteilt. Stunden später hat die UEFA auch sein Spielrecht für UEFA-Clubwettbewerbe bestätigt, weshalb er am selben Abend im Europaliga-Spiel des VfB bei Benfica Lissabon erstmals im Trikot des VfB Stuttgart auflaufen konnte.

Weshalb war eine Einschaltung und Entscheidung der FIFA notwendig?

Üblicher Weise läuft ein Freigabeverfahren dergestalt ab, dass der neue Verein (VfB Stuttgart) über seinen Nationalverband (DFB) die Freigabe beim Verband des letzten Vereins des Spielers beantragt und dieser sie dann nach Zustimmung seines Mitgliedsvereins erteilt, womit der Verband den Spieler für den neuen Verein registrieren kann. Das Verfahren läuft neuerdings über das sog. Transfer Matching System (TMS) elektronisch ab, das die FIFA vor einigen Jahren einführte und das seit Oktober 2010 weltweit obligatorisch anzuwenden ist.

Lehnt der alte Verein über seinen Verband die Freigabe ab, kann der neue Verein über seinen Verband eine provisorische Freigabe durch die FIFA beantragen. Diese trifft dann nach Anhörung beider Seiten eine Entscheidung über die provisorische Registrierung. Ohne eine solche Eilentscheidung wäre ein Spieler dauerhaft an seiner Berufsausübung gehindert, da der Abschluss eines Hauptsacheverfahrens über die Vertragssituation oft Jahre dauern kann, weshalb im Verfahren über die provisorische Registrierung der Grundsatz „Im Zweifel für den Spieler“ gilt.

Im vorliegenden Fall war die Weigerungshaltung des ehemaligen japanischen Vereins des Spielers umso unverständlicher, weil der Verein, der eine Freigabe für seinen bisherigen Spieler verweigert, seine Haltung üblicher Weise darauf stützt, mit ihm noch einen länger dauernden Vertrag zu besitzen. Oft ist dann streitig, ob  tatsächlich noch ein Vertrag über einen längeren Zeitraum besteht, weil seine Verlängerung durch Ausübung einer möglicher Weise unwirksamen Option fraglich ist oder die Frage der Wirksamkeit einer vorzeitigen Kündigung durch einen der beiden Vertragspartner im Raum steht.

Da derartige Einwendungen vorliegend nicht einmal von den Japanern erhoben und behauptet wurden, hat die FIFA die einzig richtige Entscheidung getroffen und nach Durchführung des entsprechenden Anhörungsverfahrens die provisorische Registrierung erteilt, die die UEFA dann wenige Stunden später auch für ihre Wettbewerbe anerkannte.

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