Am 16.04.2021 hatte das Präsidium des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) beschlossen, die Spielzeit 2020/2021 vorzeitig zu beenden, nachdem sie bereits zuvor monatelang bedingt durch die Corona-Pandemie unterbrochen war. Weiter wurde beschlossen, dass als Abschusstabelle der jeweilige Tabellenstand vor der Unterbrechung zum 01.11.2020 gelten solle und daraus resultierende Aufstiegsrechte nach Maßgabe übergeordneter DFB-Bestimmungen bestehen bleiben sollten.
Der Abstieg aus den Spielklassen des NOFV in die nächst tiefere Spielklasse sollte entfallen, mit Ausnahme von Absteigern aus der Regionalliga Nordost und den Oberligen.
Die beiden betroffenen Vereine Brandenburger SC und Wacker Nordhausen, jeweils vertreten durch Dr. Joachim Rain, waren letztlich die beiden einzigen Vereine, die als jeweilige Tabellenletzte der Oberliga somit vom Abstieg betroffen waren, dies obwohl sie bis zum Zeitpunkt der Unterbrechung und nachfolgend endgültigen Einstellung des Spielbetriebs in der Saison 2020/2021 gerade einmal 9 Spiele und damit lediglich rund 1/4 der eigentlich zu absolvierenden Spiele gespielt hatten.
Beide Vereine legten gegen diese Präsidiumsentscheidung Beschwerde zum Verbandsgericht des NOFV ein, das diesen Beschwerden im Wesentlichen stattgab und aussprach, dass der sportliche Abstieg aus den Oberligen zum Ende des Spieljahres 2020/2021 entfalle.
Dabei ließ das Verbandsgericht offen, ob nach lediglich 9 Spieltagen überhaupt schon eine repräsentative und sportlich aussagekräftige, faire Tabelle angenommen werden kann (in Regelungen anderer Landes- und Regionalverbände ist z. B. bestimmt, dass eine entsprechende Abstiegsregelung nur in Betracht kommt, wenn mindestens die Hälfte der planmäßigen Spiele absolviert ist). Das Verbandsgericht sah es jedenfalls als nicht zulässig an, basierend auf der vom Präsidium in Anspruch genommenen Rechtsgrundlage von § 9 der Spielordnung des NOFV zwar den Abstieg für alle Spielklassen auszusetzen, nicht jedoch für die Regionalliga Nordost und die ihr untergeordneten Oberligen. Dies müsse schon deshalb gelten, weil im Damen- und Juniorenbereich auf vergleichbarem Liganiveau keine vergleichbare Entscheidung getroffen worden sei, sondern vielmehr der Argumentation der Beschwerdeführer folgend dort gerade keine einen Abstieg erfordernde Verwässerung bzw. Aufblähung des Ligaumfangs angenommen worden sei, wie sie zur Rechtsfertigung der Präsidiumsentscheidung u.a. als Argument angeführt wurde.
Damit steht fest, dass der Brandenburger SC und Wacker Nordhausen auch in der Saison 2021/2022 am Spielbetrieb der jeweiligen Oberliga teilzunehmen berechtigt sind.
Wie der NOFV dies organisatorisch umsetzt (im Zweifelsfall durch eine Aufstockung) bleibt abzuwarten und unterliegt seiner Organisationshoheit.