Corona Verordnung Baden-Württemberg – Teil 2

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 17.3. die bisherige Verordnung (Corona-VO) vom 16.3. außer Kraft gesetzt und festgehalten, dass die neue Verordnung einen Tag nach Verkündung in Kraft tritt. Interessant ist, aus Sicht der Veranstalter, dass nunmehr Veranstaltungen unabhängig von der Anzahl der Besucher untersagt sind (bisher ab 100 Besucher). Der Betrieb von Kultureinrichtungen wurde jetzt bis zum 19.4.2020 untersagt. Es bleibt abzuwarten, ob nach den Verschärfungen gestern es noch zu weiteren Maßnahmen kommen wird.