Teilerfolg für Eintracht Frankfurt

Das Bundesgericht des DFB hat auf die Berufung  der Eintracht Frankfurt Fußball AG hin das Urteil des DFB Sportgerichts abgeändert. Die Eintracht darf ihr erstes Bundesliga-Heimspiel am 25. August vor 31.500 Zuschauern austragen. Das DFB Sportgericht hatte nur 20.000 Zuschauer zugelassen.

Das Gericht musste sich mit den Ausschreitungen von Fans in den letzen drei Spielen der vergangenen Saison beschäftigen. Das Bundesgericht unter Vorsitz von Götz Eilers begründete die Entscheidung u.a. damit, dass alle von Eintracht Frankfurt getroffenen Maßnahmen überzeugend und begrüßenswert sind.