Der 1. FC Heidenheim 1846 ist Deutscher Club-Meister im eFootball 2020/2021

Das Team von Schickhardt Rechtsanwälte gratuliert dem 1. FC Heidenheim und dem Team von Leno e-sports.

Im vergangenen Herbst startete die Zusammenarbeit zwischen dem Team von Leno e-sports  und dem Fußball-Zweitligisten, die neben Teammanagement und Spielern auch den technischen Support beinhaltet.  Bereits im ersten Jahr wird diese Zusammenarbeit nunmehr mit dem Gewinn der Meisterschaft gekrönt.

Das von Bernd Leno gegründete leno e-sports Team ist eine Marke der e-swabia GmbH mit Sitz in Stuttgart.

Wir freuen uns sehr, dass wir das Team von leno e-sports und der e-swabia bei diesem Erfolg begleiten durften.

E-Sports und Recht

Längst hat sich die E-Sports Bewegung von Veranstaltungen in kleinen Mehrzweckhallen zu einem populären Massenphänomen entwickelt. Losgelöst von dieser rasanten Entwicklung gibt es auch hier zahlreiche juristische Herausforderungen. Dies hat z.B. dazu geführt, dass bei der juristischen Fakultät der Universität Augsburg eine Forschungsstelle für E-Sport-Recht eingerichtet wurde. Die Forschungsstelle stellt sich zahlreichen juristischen Herausforderungen, die sich bedingt durch das rasante Wachstum des E-Sports ergeben. Wie bei sonstigen Veranstaltungen gilt allerdings auch im Bereich des E-Sports, dass man sich hier keinesfalls im rechtsfreien Raum bewegt. Dies beginnt bereits damit, dass man für eine geordnete Struktur sich die Frage stellen muss, dass wenn mehrere Spieler gemeinsam nach außen tätig werden, in welcher Rechtsform dies geschehen soll und wer nach außen haftet und die Spielergruppe vertreten kann. Geklärt werden muss auch, ob für die Spieler ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden muss oder ob die Tätigkeit der Spieler im Einzelfall als selbstständige Tätigkeit einzuordnen ist. Sollte eine Überprüfung ergeben, dass nun die Spieler als Arbeitnehmer angestellt werden müssen, sind die entsprechenden Bestimmungen für Arbeitsverträge, insbesondere aber auch steuerrechtliche und sozialrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Sollte für das Team ein Name gewählt werden, stellt sich die Frage, ob hier eine Eintragung als Marke in Betracht kommt. Es müssten dann insbesondere entsprechende Recherchen durchgeführt werden, ob es bereits andere Teams oder sonstige Dritte gibt, die identische oder verwechslungsfähige Bezeichnungen führen. Neben möglichen Einnahmen durch Preisgelder, können auch Einnahmen durch Sponsoring- oder Werbeverträge erzielt werden. Hierbei ist dann ein besonderes Augenmerk auf Vertragsdauer und gegebenenfalls bestehende Exklusivität zu legen. Bei der Durchführung von Veranstaltungen im Zusammenhang mit E-Sports sind dann die üblichen rechtlichen Fragen, wie z.B. der Veranstalter die teilnehmenden E-Sportler vertraglich verpflichten kann oder was passiert, wenn ein E-Sportler aufgrund einer Krankheit nicht teilnehmen kann? Darüber hinaus müssen entsprechende Besucherverträge abgeschlossen werden. Insgesamt ist davon auszugehen, dass der Bereich des E-Sports sich in den kommenden Jahren noch weiterentwickeln und noch stärker kommerzialisieren wird. Die dabei anfallenden rechtlichen Fragen sind grundsätzlich wie oben dargestellt nicht neu, müssen aber in jedem Fall berücksichtigt werden.