Sind Interviewfragen urheberrechtlich geschützt?

Das Landgericht Hamburg (AZ: 308 O 388/12) musste sich mit der Frage befassen, ob Interviewfragen als Sprachwerke urheberrechtlichen Schutz genießen. Dies wurde vom Gericht bejaht. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie Raum für eine individuelle Gestaltung bieten und deswegen individuelles Schaffen erfordern. Bereits der Bundesgerichtshof hatte im Jahr 1981 (AZ: I ZR 29/79) entschieden, dass dann, wenn der Fragenkatalog über eine bloße mechanische und routinemäßige Zusammenstellung vorgegebener Fakten in Frageform hinausgehe, er eine eigene individuelle schöpferische Leistung darstelle und Urheberrechtsschutz genießt.