Oskar Beck: „Und alles wegen Ali – Geschichten zu 50 Jahren Sport“

Oskar Beck, ein vielfach ausgezeichneter und einer der besten Sportjournalisten unserer Zeit, der u.a. für die „Die Welt“ und die „Stuttgarter Zeitung“ und andere herausragende Publikationen im gesamten deutschsprachigen Raum regelmäßig Kolumnen schreibt, hat mit seiner jüngsten Veröffentlichung „Und alles wegen Ali“ ein neues Ausrufezeichen gesetzt.

In diesem Buch beschreibt Oskar Beck in seinem eigenen, einmaligen Erzählstil äußerst unterhaltsam zahlreiche besondere und unvergessliche Begegnungen aus 50 Jahren mitten in der Welt des großen Sports.

Das Buch bietet damit ein absolutes Lesevergnügen.

Angefangen hat alles in der Sportredaktion der „Stuttgarter Nachrichten“ Mitte der 70er Jahre.

Seit dieser Zeit ist Oskar Beck auch eng verbunden mit unserem Partner, Christoph Schickhardt, der damals gemeinsam mit Oskar Beck als junger Sportreporter bei den „Stuttgarter Nachrichten“ die ersten Erfahrungen im Sportgeschäft sammelte. Die beiden verbindet seitdem eine enge Freundschaft und Verbundenheit.

Jeder, der ein Herz für den großen Sport und seine besonderen Momente hat, wird dieses Buch an einem langen Abend gefesselt von diesen persönlichen Erlebnissen von Oskar Beck „in einem Rutsch“ zu Ende lesen.

Eine Freude für alle Sportfans!

Witz, enorme Fachkenntnis und eine brillante „Schreibe“ nehmen einen förmlich mit.

Erschienen ist das Buch im Stuttgarter Verlag „local global“. Bei dem Buch handelt es sich um eine Edition von Debuts (www.debuts.eu).

OLG Brandenburg: Artikel von Journalisten dürfen nicht automatisch auch in Online-Archiv eingestellt werden

Schreibt ein Journalist für eine Tageszeitung und werden dessen Artikel regelmäßig in dortigen Printausgaben veröffentlicht, so bedeutet dies nicht, dass der Verlag die Artikel auch online in einem Archiv veröffentlichen darf. Das entschieden die obersten Brandenburger Richter in einem aktuellen Verfahren (OLG Brandenburg, Urteil vom 28.08.2012 – Az.: 6 U 78/11).

Dazu führten die Richter aus:

Die Einstellung von für die tagesaktuelle Berichterstattung verfassten Artikeln in ein Online-Archiv stellt eine gesonderte Nutzungsart, die vom Vertragszweck nicht gedeckt ist. Denn Journalisten haben in der Tageszeitung – ob in Papierform oder im Internet – über tagesaktuelle Ereignisse zu berichten. Die Veröffentlichung erfolgt dabei typischerweise in unmittelbarem Zusammenhang mit den Ereignissen, über die berichtet wird. Ein Archiv hat dagegen eine andere Funktion. Dabei handelt es sich um eine Datenbank, die, wenn sie mit einer Suchfunktion ausgestattet ist, als Nachschlagewerk dienen kann. Das ist etwas grundsätzlich anderes als die Veröffentlichung von aktuellen Berichten, die typischerweise selten über ein oder mehrere Tage hinaus aktuell von Nutzern einer Zeitung in Papierform oder im Internet nachgefragt werden (ähnlich BGH, Urteil vom 5.7.2001, I ZR 311/98, SPIEGEL CD-Rom, WRP 2002, 214, zitiert nach Juris).

Es kann entgegen der Auffassung des Landgerichts auch nicht davon ausgegangen werden, dass der Kläger der Beklagten die entsprechenden Nutzungsrechte stillschweigend eingeräumt hat.

Im Hinblick auf die Auslegungsregel des § 31 Abs. 5 UrhG, wonach der Urheber im Zweifel nur Rechte in dem Umfang einräumt, den der Vertragszweck unbedingt erfordert, ist mit der Annahme einer stillschweigenden Nutzungsrechtseinräumung Zurückhaltung geboten. Die Einräumung von über den Vertragszweck hinausgehenden Nutzungsrechten kann nur angenommen werden, wenn ein entsprechender Parteiwille aufgrund der Begleitumstände und des schlüssigen Verhaltens der Beteiligten unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist (BGH, Urteil vom 22.4.2004, I ZR 174/01, Comic-Übersetzungen III, GRUR 2004, 938). Dies kann hier nicht festgestellt werden.