Pulsmacher Geschäftsführer Jens Kenserski spricht mit seinen Gästen diesmal über das Thema „Kultur in der Region“. Im neo.Studio begrüßt er Jochen Sandig, Intendant der Ludwigsburger Schlossfestspiele (@ludwigsburgfestival). Live dazu geschaltet werden Wiebke Richert (Leitung Fachbereich Kunst und Kultur Stadt Ludwigsburg), Sandra Hehrlein (Theater Q-Rage). Ich freue mich, dass ich auch dabei sein darf. Kulturveranstaltungen und Künstler stehen in der Corona-Zeit vor besonderen Herausforderungen – um den kreativen Umgang damit geht es im Gespräch.
Heute, 19.00 Uhr live aus dem neo.Studio – online und für jeden zugänglich unter www.ludwigstalk.de.
Persönlichkeitsrechte in Kunst, Kultur und Werbung
Persönlichkeitsrechte, vor allem in der besonderen Ausprägung des Namensrechts oder des Rechts am eigenen Bild, finden regelmäßig Verwendung in Werken der Kunst und Kultur, aber auch im Bereich der Werbung.
Sie sind dabei wesentliches Gestaltungselement der einzelnen Darstellungen und daher für die Werkschaffenden von grundlegender Bedeutung. Andererseits ist es so, dass Künstler oder andere bekannte Persönlichkeiten aus dem Bereich der Kultur, Kunst und des öffentlichen Lebens ein elementares Interesse daran haben, dass ihre Persönlichkeitsrechte auch im Bereich der Kultur, Kunst und Werbung berücksichtigt werden. Aus dem Blickwinkel aller Beteiligten, also sowohl der Werkschaffenden als auch der Protagonisten, deren Persönlichkeitsrechte betroffen sein könnten, stellt sich daher die Frage, in welchem Umfang Persönlichkeitsrechte, wie zum Beispiel das Namensrecht oder das Recht am eigenen Bild im Bereich der Kunst, Kultur und Werbung, verwendet werden dürfen und mit welchen Konsequenzen bei einer nichtgerechtfertigten Nutzung zu rechnen ist.
Diese Fragen und noch weitere Aspekte der Persönlichkeitsrechte wurden von mir in dem im Wilhelm Fink Verlag erschienenem Werk unter dem Titel „Persönlichkeitsrechte in Kunst, Kultur und Werbung“ erörtert.
Persönlichkeitsrechte in Kunst, Kultur und Werbung
Persönlichkeitsrechte, vor allem in der besonderen Ausprägung des Namensrechts sowie des Rechts am eigenen Bild, finden regelmäßig Verwendung in Werken der Kunst und Kultur, aber auch im Bereich der Werbung. Sie sind dabei wesentliches Gestaltungselement der einzelnen Darstellungen und daher für die Werkschaffenden von grundlegender Bedeutung. Aus dem Blickwinkel der Beteiligten stellt sich daher die Frage, in welchem Umfang Persönlichkeitsrechte, wie z.B. das Namensrecht oder das Recht am eigenen Bild im Bereich der Kunst, Kultur und Werbung verwendet werden dürfen und mit welchen Konsequenzen bei der nicht gerechtfertigten Nutzung zu rechnen ist. In der Reihe „Merz Akademie“ wird demnächst mein jüngstes Werk zu diesem Themenkreis vom Wilhelm Fink Verlag herausgegeben.