Schiedsgericht des DHB entscheidet den Fall Mimi Kraus

Das Schiedsverfahren zwischen der NADA und Michael „Mimi“ Kraus, vertreten durch Dr. Joachim Rain, hinsichtlich der ihm zur Last gelegten Verstöße gegen Melde- bzw. Erreichbarkeitspflichten hat nach mehr als einem Jahr sein Ende gefunden. Die entsprechende Pressemitteilung zum Verfahrensabschluss lautet wie folgt:

 

Die NADA hat gegen die erstinstanzliche Entscheidung der Anti-Doping-Kommission des DHB (ADK-B-01-14) Rechtsmittel zu diesem ad hoc Schiedsgericht eingelegt. Die NADA und Herr Kraus, in dem Bestreben das Schiedsverfahren zu einem endgültigen Abschluss zu bringen, haben sich anlässlich der mündlichen Verhandlung am 14.12.2015 auf einen Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut geeinigt.

Gegenstand des Schiedsverfahrens war eine Verletzung formaler Anti-Dopingbestimmungen, nämlich des Art. 2.4 des Anti-Doping-Reglements des DHB, wonach jede Kombination von 3 versäumten Kontrollen und/oder Meldepflichtversäumnissen innerhalb eines Zeitraumes von 18 Monaten einen Verstoss gegen Anti-Dopingbestimmungen darstellt.

Im vorliegenden Fall liegt zwar ein Verstoss gegen Art. 2.4 des Anti-Doping-Reglements des DHB vor. Das Verschulden von Herrn Kraus beruhte jedoch auf einer nur geringfügigen Fahrlässigkeit. Der sehr niedrige Grad des Verschuldens war denn auch ausschlaggebend für die Kürze und den Zeitraum der Sperre. Die Sperre beginnt am 27.5.2014 und endet am 27.8.2014.

Mimi Kraus von Anti-Doping-Kommission des Deutschen Handballbundes freigesprochen:

Mimi Kraus, Mitglied der Handball-Weltmeistermannschaft von 2007, war im Juli 2014 vorläufig vom DHB suspendiert worden und damit nicht mehr für seinen Verein Frisch Auf Göppingen spielberechtigt, weil er innerhalb von 18 Monaten 3 Meldeverstöße im Sinne der Anti-Doping-Bestimmungen begangen haben soll. In einer Anhörung am 26.08.2014 gelang es Mimi Kraus, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Joachim Rain, jedenfalls einen der drei Vorwürfe zu entkräften, indem durch Zeugen nachgewiesen werden konnte, dass ihm in mindestens einem Verstoß kein Verschulden traf.

 

Verschulden ist jedoch Voraussetzung einer entsprechenden Sanktionierung. Damit würden bestenfalls noch 2 Verstöße zu Buche stehen, während nach den einschlägigen Regularien nur für 3 Verstöße innerhalb eines 18-Monatszeitraums (ab dem 01.01.2015 nur noch 12 Monate) Sperren verhängt werden können.

 

Mimi Kraus ist daher ab sofort sowohl für seinen Verein als auch für die Deutsche Nationalmannschaft wieder spielberechtigt.