LG Heidelberg: Mitarbeiter über XING abwerben kann wettbewerbswidrig sein

Wer neue Mitarbeiter über XING sucht bzw. sie von einem anderen Unternehmen abwerben will, kann wettbewerbswidrig handeln. Das hat nun das Landgericht Heidelberg im Rahmen eines aktuellen Urteils entschieden. Vor allem dann, wenn man den aktuellen Arbeitgeber dabei auch noch schlecht redet (LG Heidelberg, Urteil vom 23.05.2012 . Az.: 1 S 58/11).

Grundsätzlich ist es zwar erlaubt, dass man Mitarbeiter eines anderen Unternehmens abwirbt – auch über entsprechende Businessnetzwerke wie im vorliegenden Fall XING. Nicht jedoch wenn unlautere Begleitumstände hinzukommen. Solche Umstände können dann gegeben sein, wenn man den aktuellen Arbeitgeber dabei schlecht redet. Im vorliegenden Verfahren wurden dabei Formulierungen wie

„Sie wissen ja hoffentlich, was Sie sich da angetan haben?“ und „Sie wissen ja hoffentlich, in was für einem Unternehmen Sie gelandet sind?“

verwendet, was man tunlichst unterlassen sollte.

Wann ein Abwerben zulässig ist und worauf zu achten ist, kann jedoch zuverlässig nur im Einzelfall beurteilt werden.