Anspruch der Presse auf Fotoaufnahmen bei einer Opernaufführung?

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 05.05.2011 (6 K 947/10)entschieden, dass die Kölner Oper nicht verpflichtet ist, einen Fotojournalisten Aufnahmen zu gestatten, die er während der Premiere einer Oper für eine Zeitung machen sollte.

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass weder § 4 LPG NRW noch Art. 5 Abs. 1 S. 1 und 2 GG einen Anspruch darauf vermitteln, Fotoaufnahmen zu machen, wenn die Oper dies im Rahmen ihres Bestimmungsrechts untersage.

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