Super League – Ermittlungen gegen die „abtrünnigen Drei“

Es ist noch nicht lange her, dass die Super League ihre Pläne offenbarte und nur kurze Zeit später damit spektakulär scheiterte. Das Kapitel Super League ist damit jedoch noch nicht beendet. Der Streit zwischen UEFA, den Ligen und den abtrünnigen Klubs geht in die nächste Runde.

Vergangenen Mittwoch verkündete die Sportsgerichtsbarkeit der UEFA in einem kurzen Statement, dass offiziell Ermittlungen gegen Juventus Turin, Real Madrid und den FC Barcelona durch die zuständigen Disziplinarorgane der UEFA aufgenommen wurden. Das Verfahren könnte potenziell mit einem Ausschluss der Klubs aus der Champions League enden. Diese drei Klubs sind die letzten, die öffentlich noch zur Gründung der Super League stehen.

Der größte Streitpunkt zwischen den „abtrünnigen Drei“ und der UEFA sowie den nationalen Ligen ist weiterhin die Frage, ob ein Ausschluss aus der Champions League oder den nationalen Ligen möglich ist. Die Super League selbst hat diesbezüglich ebenfalls Rechtsschritte eingeleitet. Es wurde vermeldet, dass ein Handelsgericht dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt hat, ob die die UEFA und die FIFA durch eine Monopolstellung den freien Wettbewerb verhindere und damit gegen EU-Recht verstößt.

Hinsichtlich der anderen neun Klubs, welche sich in kürzester Zeit von ihrem Willen an der Teilnahme zur Super League distanziert haben, genehmigte die UEFA Wiedereingliederungsmaßnahmen unter Auflagen. Diese Klubs hatten „im Geiste der Versöhnung und zum Wohle des europäischen Fußballs“ bei der UEFA Verpflichtungserklärungen eingereicht, in denen sie sich zu den UEFA- und nationalen Klubwettbewerben bekannten. Als Strafe müssen die Klubs eine Spende von 15 Millionen Euro für den Kinder-, Jugend- und Amateurfußball leisten sowie fünf Prozent ihrer UEFA-Einnahmen einer Saison an die UEFA entrichten. Zudem wurde eine Vertragsstrafe von 100 Millionen Euro pro Klub vereinbart, sollten die Pläne zur Teilnahme an der Super League wiederaufgenommen werden.

Autor: Dr. Thomas Himmer

Freie Übertragung von Sportereignissen in Europa?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird heute entschieden, ob es zulässig ist, das einzelne Länder der EU bei der Europäischen Kommission Listen mit Sportereignissen einreichen, die sie für gesellschaftlich wichtig erachten und – falls die EU-Kommission mit diesen Liste einverstanden ist – die Übertragunsrechte für diese Ereignisse nicht exklusiv an Pay-TV-Sender vergeben werden dürfen.

 Die FIFA und die UEFA hatten im Februar 2011 versucht, das Recht auf freie Übertragung von Sportereignissen in Europa zu beschränken. In erster Instanz wurde vom EuG die Klagen abgewiesen. 

Der Weltfußballverband FIFA und sein europäisches Pendant haben daraufhin sich an den Europäischen Gerichtshof gewandt. Nach EU-Recht dürfen die Mitgliedsländer bei der Europäischen Kommission Listen mit Sportereignissen einreichen, auf die das sogenannte Relevant-Kriterium zutrifft. Einer gesonderten Begründung bedarf es dafür nicht. Gibt die EU-Kommission hierfür grünes Licht, dürfen die Übertragungsrechte nicht exklusiv an Pay-TV-Sender gehen. So setzte Belgien unter anderem alle Spiele der Fußball WM auf diese Liste. Großbritannien zusätzlich die Endrunde der Europameisterschaft. Die genannten Verbände sahen darin ihre Eigentumsrechte verletzt sowie in Ihrer Dienstleistungsfreiheit behindert. Zusätzlich wurde als Argument angeführt, dass Spieler ohne Beteiligung der jeweiligen Nationalmannschaft für die Bevölkerung kaum von erheblicher Bedeutung sei. 

In erster Instanz haben die Richter ihre Entscheidung damit begründet, dass Wettbewerbe wie Europa- oder Weltmeisterschaften keine Aneinanderreihung einzelner Spiele sind, sondern als Gesamtereignis zu betrachten sei. Das Recht auf Information und breiten Zugang rechtfertige die Begrenzung der Dienstleistungsfreiheit. 

In einem Interview mit der ARD nimmt Christoph Schickhardt heute dazu Stellung.