Vorwurf des Vertragsbruches als ehrenrührige Behauptung

In einem von uns vor dem Landgericht Karlsruhe geführten einstweiligen Verfügungsverfahren hat das Landgericht Karlsruhe (Beschluss vom 05.01.2011, Aktenzeichen 10 O 7/11) unsere Auffassung bestätigt, dass die Behauptung, dass sich jemand vertragsbrüchig verhält, eine ehrenrührige Behauptung ist. Das Gericht hat insoweit wie folgt ausgeführt:

„Die Behauptung ist darüber hinaus ehrenrührig und verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers, weil sie den Eindruck erweckt, der Antragsteller verhalte sich vertragsbrüchig und halte sich nicht an eine verbindlich getroffene mündliche Vereinbarung.“