VfB Stuttgart – „Höchste Zeit für die Zukunft“

Der VfB Stuttgart steckt im Wandel. Sein neuer Präsident Bernd Wahler muss sich zunächst einen Überblick verschaffen, auch darüber, ob die Strukturen noch passen, denn er will, so die Stuttgarter Zeitung in ihrem Artikel vom 11.09.2013, „durchstarten und den Verein fit für die Zukunft machen“

Ist die gegenwärtige Organisationsform noch zeitgemäß? Hierzu holt die Stuttgarter Zeitung die Expertenmeinung unseres Partners Christoph Schickhardt ein.

Gastbeitrag von Christoph Schickhardt in der Stuttgarter Zeitung vom 28.06.2013

In einem Gastbeitrag in der Stuttgarter Zeitung vom 28.06.2013 äußert sich Christoph Schickhardt zur Präsidentensuche beim VfB. Christoph Schickhardt weist in dem Gastbeitrag darauf hin, dass der Kandidat eine gewaltige Aufgabe schultern muss. Es reicht nicht, Fußball-Fan zu sein, langjährige Stadionbesuche nachweisen zu können und sich als kommunikativ darzustellen.  Eine nachgewiesene Expertise und tiefgreifende Erfahrung im Fußball- und Sportbusiness sind nach Auffassung von Christoph Schickhardt grundlegende Voraussetzungen, um dieses Amt ausüben zu können.

Provisorische Freigabe für Shinji Okazaki

Am 17.2. hat die FIFA in Person des Einzelrichters der Kommission für den Status für Spielern dem VfB Stuttgart, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Joachim Rain, die provisorische Freigabe für den Spieler Shinji Okazaki, Nationalspieler Japans und frisch gebackener Sieger des Asiencups, erteilt. Stunden später hat die UEFA auch sein Spielrecht für UEFA-Clubwettbewerbe bestätigt, weshalb er am selben Abend im Europaliga-Spiel des VfB bei Benfica Lissabon erstmals im Trikot des VfB Stuttgart auflaufen konnte.

Weshalb war eine Einschaltung und Entscheidung der FIFA notwendig?

Üblicher Weise läuft ein Freigabeverfahren dergestalt ab, dass der neue Verein (VfB Stuttgart) über seinen Nationalverband (DFB) die Freigabe beim Verband des letzten Vereins des Spielers beantragt und dieser sie dann nach Zustimmung seines Mitgliedsvereins erteilt, womit der Verband den Spieler für den neuen Verein registrieren kann. Das Verfahren läuft neuerdings über das sog. Transfer Matching System (TMS) elektronisch ab, das die FIFA vor einigen Jahren einführte und das seit Oktober 2010 weltweit obligatorisch anzuwenden ist.

Lehnt der alte Verein über seinen Verband die Freigabe ab, kann der neue Verein über seinen Verband eine provisorische Freigabe durch die FIFA beantragen. Diese trifft dann nach Anhörung beider Seiten eine Entscheidung über die provisorische Registrierung. Ohne eine solche Eilentscheidung wäre ein Spieler dauerhaft an seiner Berufsausübung gehindert, da der Abschluss eines Hauptsacheverfahrens über die Vertragssituation oft Jahre dauern kann, weshalb im Verfahren über die provisorische Registrierung der Grundsatz „Im Zweifel für den Spieler“ gilt.

Im vorliegenden Fall war die Weigerungshaltung des ehemaligen japanischen Vereins des Spielers umso unverständlicher, weil der Verein, der eine Freigabe für seinen bisherigen Spieler verweigert, seine Haltung üblicher Weise darauf stützt, mit ihm noch einen länger dauernden Vertrag zu besitzen. Oft ist dann streitig, ob  tatsächlich noch ein Vertrag über einen längeren Zeitraum besteht, weil seine Verlängerung durch Ausübung einer möglicher Weise unwirksamen Option fraglich ist oder die Frage der Wirksamkeit einer vorzeitigen Kündigung durch einen der beiden Vertragspartner im Raum steht.

Da derartige Einwendungen vorliegend nicht einmal von den Japanern erhoben und behauptet wurden, hat die FIFA die einzig richtige Entscheidung getroffen und nach Durchführung des entsprechenden Anhörungsverfahrens die provisorische Registrierung erteilt, die die UEFA dann wenige Stunden später auch für ihre Wettbewerbe anerkannte.

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