Verteidiger aus Leidenschaft

Am 12. Juni beginnt die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien. Die Stuttgarter Nachrichten stellen in ihrer WM-Serie bis zum Anpfiff eine ganz besondere Elf vor. Als Rechts-Verteidiger wurde Christoph Schickhardt nominiert.

In ihrer heutigen Ausgabe berichten die Stuttgarter Nachrichten ausführlich über Christoph Schickhardt und die Zusammenhänge zwischen Fußball, Recht und Medien. Dem Anwalt kommt dabei zu gute, dass er sein Jurastudium mit einer journalistischen Ausbildung bei den Stuttgarter Nachrichten anreicherte. In dem Beitrag schildert der Advokat aus Ludwigsburg, der bis heute in schätzungsweise 700 Verfahren vor dem DFB-Sportgericht aufgetreten ist, die Gefahren der Kommerzialisierung des Fußballs ebenso wie den Umgang mit Niederlagen als natürlicher Bestandteil des sportlichen Wettbewerbs.

„In Brasilien schlägt das Herz des Fußballs“ schwärmt Schickhardt. Die WM kann beginnen!

Regina Halmich wird in die Boxing Hall of Fame aufgenommen

Die langjährige Box-Weltmeisterin wird in die neue International Women‘s Boxing Hall of Fame aufgenommen. Sie wird eine von sieben Gründungsmitgliedern sein.

In der Erklärung der Organisatoren heißt es:

„Regina Halmich ist anerkannt dafür, dass sie in Deutschland für ausverkaufte Hallen gesorgt und im Frauenboxen in ganz Europa zu großer Popularität verholfen hat.“

Mit der Auszeichnung wird einer der bekanntesten und populärsten deutschen Sportlerinnen eine große Ehre zuteil. Sie war 1995 bis 2007 Weltmeisterin im Profi-Boxen und hat zahlreiche Auszeichnungen erhalten, wie z.B. Boxerin des Jahres – Auszeichnung durch das Magazin Boxsport sowie den Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg.

Wir gratulieren dir, liebe Regina zu dieser Auszeichnung.

EuGH erklärt Vorratsdatenspeicherung für ungültig

Der europäische Gerichtshof hat am 08.04.2014 die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) für ungültig erklärt, da die Richtlinie gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten verstößt (EuGH, C-293/12 und C-594/12).

Nach Auffassung des EuGH verstößt die Richtlinie gegen das in Art. 7 EU-Grundrechtecharta niedergelegte Recht auf Achtung des Privatlebens und greift in das durch Art. 8 der Charta garantierte Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten ein. Das Ziel der Richtlinie, Daten insbesondere zum Zweck der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung schwerer Straftaten sicherzustellen, sei zwar legitim, jedoch werde der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit durch die Richtlinie nicht gewahrt.

Es besteht daher aktuell keine Pflicht der Mitgliedsstaaten, eine Vorratsdatenspeicherung einzuführen.

FC Gärtringen siegt vor Verbandsgericht

Der FC Gärtringen, bis dahin Spitzenreiter der Landesliga, hatte vor dem Sportgericht des Württembergischen Fußball Verbandes 25 Punkte dafür abgezogen bekommen, dass der Spieler Janik Michel angeblich keine ordnungsgemäße Spielerlaubnis gehabt habe, weil im Rahmen des Abschlusses des Vertragsspielervertrages kein Nachweis über die Abführung von Sozialversicherungsabgaben geführt gewesen sei, was zur Folge gehabt habe, dass die Spielerlaubnis geruht habe und er demzufolge insgesamt 9 Spiele ohne Spielberechtigung eingesetzt worden sei. Dies hatte – in 1. Instanz – zur Folge, dass er selbst eine Sperre erhielt und sämtliche in diesen 9 Spielen erzielten Punkte – 25 – aberkannt wurden.

In der Berufungsinstanz vor dem Verbandsgericht wurden hiergegen zahlreiche tatsächliche und rechtliche Einwendungen erhoben, zum Teil solche, die in der 1. Instanz nicht zutreffend gewürdigt worden zu sein schienen, zum Teil aber auch neue Einwendungen. Eine davon hat das Verbandsgericht überzeugt und dazu bewogen, das erstinstanzliche Urteil weitestgehend aufzuheben und lediglich eine Geldbuße wegen eines Formfehlers (verspätete Nachweisführung) zu verhängen:

Das Verbandsgericht folgte nämlich der Argumentation in der Berufungsbegründung, dass der Spieler ungeachtet der Frage, ob er als Vertragsspieler trotz fehlenden Nachweises über die Abführung der Sozialversicherungsabgaben jedenfalls aus der Saison zuvor noch über eine Spielberechtigung als Amateur verfügt hat, die nicht erloschen war und deshalb richtigerweise für die streitgegenständlichen Spiele spielberechtigt gewesen ist. Mit diesem – inhaltlich zutreffenden und begrüßenswerten – Urteil hat das Verbandsgericht erreicht, dass das auch aus Gerechtigkeitsempfinden kaum nachvollziehbare Ergebnis, dass aus einem Aufstiegskandidaten wegen eines letztlich bestenfalls als Formfehler zu bezeichnenden Umstandes ein Abstiegskandidat wird, doch wieder korrigiert wird.

Höhe der Lizenzgebühren bei unberechtigter Verwendung von Fotografien

Die MFM (Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing), ein Arbeitskreis des Bundesverbandes der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V. ermittelt jährlich die aktuellen Honorare für Fotonutzungen in Deutschland und gibt diese unter dem Titel „Bildhonorare“ als Broschüre heraus. Bei der nicht genehmigten Verwendung von Bildern haben die Urheber einen Anspruch auf die übliche Lizenz. Dabei berufen sich die Urheber sehr häufig auf die Broschüre der MFM. Es stellt sich die Frage, ob diese Honorarempfehlungen im Rahmen der gerichtlichen Schätzung als angemessene und übliche Lizenzgebühren herangezogen werden können.

Das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 22 U 98/13) hat dazu festgestellt, dass wenn im Wege der Lizenzanalogie Schadensersatz verlangt wird, die Lizenzgebühr als angemessen gilt, die bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftigen Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten. Die Honorarempfehlung der MFM kann nach Auffassung des OLG Hamm im Rahmen der richterlichen Schätzung nach § 287 ZPO als Ausgangspunkt verwendet werden. Dabei muss jedoch immer eine Prüfung dahingehend vorgenommen werden, ob das konkrete Lichtbild insgesamt als professionelles Werk anzusehen sei und tatsächlich am Markt entsprechende Preise erzielt werden können, oder ob bei einfacheren Bildern ein prozentualer Abschlag vorzunehmen sei.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm ist zu begrüßen, da es letztendlich zu dem Ergebnis kommt, dass eine schematische Übernahme der MFM-Empfehlungen nicht in Betracht kommt. Professionelle Fotografen, deren Bilder eine höhere Qualität aufweisen, werden sich daher regelmäßig auf die MFM-Empfehlungen berufen können, während hingegen solche Lichtbilder, die nur geringe Qualität haben, nicht vom Anwendungsbereich umfasst sind.

Verwendung von Buchrezensionen zur Bewerbung

Es ist branchenüblich, dass Buchverlage, um ihre Bücher zu bewerben, auf positive Buchrezensionen in Zeitschriften zurückgreifen. Die Buchbesprechungen werden z.B. auf dem Buchrücken werblich herausgestellt. Das Landgericht München I (Aktenzeichen 21 O 7543/12) hat nunmehr festgestellt, dass dies ohne Zustimmung des Zeitschriftenverlages rechtswidrig ist. 

Nach Auffassung des Landgerichts München können sich die Buchverlage nicht auf das Zitatrecht ( 51 UrhG) berufen, da es am Zitatzweck fehlt. Die Richter gingen dabei auch davon aus, dass die Buchrezensionen urheberrechtlich geschützt sind. Lediglich bei einzelnen Wörtern kann ein Urheberrechtsschutz zu verneinen sein. Eine stillschweigende Einwilligung aus einer Branchenübung hat das Landgericht München ebenfalls abgelehnt.

In der Praxis führt das Urteil dazu, dass wenn man auf Buchrezensionen in Zeitungen zurückgreifen will, zur Absicherung die Zustimmung der Rechteinhaber eingeholt werden sollte.

Christoph Schickhardt zu Gast beim kicker-sportmagazin

Früher riskierte Sportanwalt Christoph Schickhardt seine gute Lateinnote, weil er heimlich unter der Schulbank sein liebstes Sportmagazin „kicker“ las, heute ist er zu Gast beim kicker-sportmagazin und spricht am langen Tisch mit den Journalisten über die aktuellsten Themen im Fußball. Den vollständigen Artikel gibt’s HIER zum Downloaden und zum Lesen. (Quelle: kicker-sportmagazin)

Christoph Schickardt zu Gast beim kicker-sportmagazin

Ist Streaming eine Urheberrechtsverletzung?

Das Landgericht Köln hat mit Beschluss vom 24.01.2014 (AZ: 209 O 188/13) festgestellt, dass Streaming keine Urheberrechtsverletzung sei.

Nachdem es eine Abmahnwelle wegen „Streaming“ von Filmen auf einer Internetplattform gab, musste sich das Landgericht Köln in mehreren Beschwerdeverfahren damit befassen, ob das Streaming von Beiträgen im Internet eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Zunächst hatte das Landgericht Köln dies in den Auskunftsverfahren bejaht. Nunmehr hat das Landgericht die Abweichung von seiner ursprünglichen Entscheidung damit begründet, dass im ursprünglichen Antrag von Downloads die Rede gewesen sei. Tatsächlich hätte es sich aber nur um das Anschauen von Filmbeiträgen im Internet gehandelt. Dieses bloße „Streamen“ einer Videodatei stellt im Gegensatz zum Download nach Auffassung des Gerichts aber grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts dar.

Licensing of Music – from BC to AD

Auch in diesem Jahr hat die “International Association of Entertainment Lawyers“ auf der Musikmesse Midem in Cannes seine jährlich erscheinende Publikation zu den neusten Entwicklungen im Entertainmentbereich veröffentlicht.

Unter Federführung von Adrienn Karancsi und James Kendrick haben mehr als 30 internationale Autoren auf 400 Seiten sich mit den wichtigsten Fragen der Lizenzierung im Musikbereich im Zeitalter der Digitalisierung auseinandergesetzt. Ich freue mich sehr, dass ich auch in diesem Jahr zum Autorenteam gehören durfte und mein Beitrag „Performer‘s agreements with producer or venue: Special issues in Europe“ in dem Werk berücksichtigt wurde.

Rechtsanwalt Prof. Christoph Schickhardt in „Who‘s Who Legal“ gelistet

Unser Partner Christoph Schickhardt zählt gemäß dem internationalen Handbuch „The International Who‘s Who Legal Germany 2014“ zu den besten Rechtsanwälten Deutschlands im Fachbereich „Sports and Entertainment“. Die Arbeit von Christoph Schickhardt wurde dort als „passionate lawyer“ gewürdigt.

Wir freuen uns gemeinsam mit unserem Partner über diese Auszeichnung.