Huck sagt Kampf um WM-Titel gegen Arslan ab

Marco Huck hat am Samstagabend den von allen Seiten mit großer Spannung erwarteten Kampf gegen den Herausforderer und „rechtsportlich“-Mandant Firat Arslan wegen einer Haarrissverletzung im linken Ellenbogen abgesagt

Der auf kommenden Samstag angesagte Boxkampf im Cruisergewicht in der Stuttgarter Schleyerhalle sollte ein Großereignis im Sportjahr 2013 werden. Im November 2012 standen sich die beiden Cruisergewichtler bereits in einem Weltmeisterkampf gegenüber. Nach einem spektakulären Fight und zumindest diskussionswürdigen Urteil ging der Titel seinerzeit an Marco Huck.

Gerade deshalb ist das Bedauern über die Kampfabsage groß. Die Frage, wer nun der wahre Weltmeister ist, wird weiter aufgeschoben. Die Hoffnung auf einen Ersatztermin in wenigen Monaten bleibt, die beiden Sauerland-Kämpfer sind weiter in Gesprächen.

Das rechtsportlich-Team drückt Firat Arslan, auch im Namen seiner Partner Christoph Schickhardt und Dr. Joachim Rain, die den Boxprofi laufend vertreten, die Daumen für die Ansetzung eines baldigen Kampftermins und freut sich weiterhin auf eine grandiose und faire Revanche:

„Lieber Firat: Kopf hoch! Irgendwann wird sich Deine akribische Trainingsarbeit auszahlen. Bis dahin bist Du für uns der

„WELTMEISTER DER HERZEN“.

 Wir denken an Dich!

Dein rechtsportlich-Team“

Trailer zu Fußballkomödie „Erste Liga“

Unser Partner Christoph Schickhardt gratuliert den Filmemachern der Ludwigsburger Filmakademie zu ihrer deutschen Fußballkomödie „ERSTE LIGA“ und ist stolz, dass er das junge Team bei ihrem erfolgreichen Projekt unterstützen durfte:

„Lieber Nicolas Palme, liebes Team der „ERSTEN LIGA“, Ihnen ist mit geringsten Mitteln eine großartige Fußballkomödie als Kurzfilm über die Welt des „harten Fußballgeschäfts“ gelungen. Das Rechtsportlich-Team und ich wünschen Ihnen für alle Ihre Vorhaben und Ihren beruflichen Lebensweg alles Gute und weiterhin einen solchen Erfolg!“

„Trainingsgruppe II“ in Hoffenheim – Ist das in Ordnung?

Die TSG Hoffenheim lässt einige ihrer Profis in einer gesonderten Trainingsgruppe mit hierfür eigens engagiertem Fußball-Lehrer mit DFB-Lizenz trainieren. Was die Spielergewerkschaft VDV für juristisch angreifbar hält, ist aber absolut in Ordnung. Weshalb, erklärt unser Partner Christoph Schickhardt im „SWR“-Interview vom 07.08.2013:

Positive Doping-Proben im Radsport: Die Wahrheit – Stück für Stück

Zuerst waren da Aussagen von „ungerechtfertigten“ Verdächtigungen, denen folgten zum Teil tränenreiche Geständnisse: Das Doping und der Radsport. 

Die Geständnisse erfolgten nur Stück für Stück, je nach Beweislage. Der jetzt veröffentlichte Untersuchungsbericht des Französischen Senats gibt weiteren und neuen Aufschluss über die Geschehnisse, die zum Teil aber schon 15 Jahre zurückliegen, und über das, was wirklich geschah. 

Doch was passiert mit den Sportlern, die doch – wahrscheinlich tatsächlich wegen des hohen Drucks im Radsport – zu den verbotenen Mitteln gegriffen haben, obwohl sie in der Vergangenheit, noch etwas anderes behaupteten? Haben Sie überhaupt mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen? Verschiedene Fragen tun sich da auf. Wie hiermit in der Zukunft umgegangen wird, wissen wir noch nicht. 

Unser Partner Christoph Schickhardt äußert sich zu den Inhalten und dem erfolgten Zeitablauf hierzu in der Münchener „tz“ vom 26.07.2013. 

Freie Übertragung von Sportereignissen in Europa?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird heute entschieden, ob es zulässig ist, das einzelne Länder der EU bei der Europäischen Kommission Listen mit Sportereignissen einreichen, die sie für gesellschaftlich wichtig erachten und – falls die EU-Kommission mit diesen Liste einverstanden ist – die Übertragunsrechte für diese Ereignisse nicht exklusiv an Pay-TV-Sender vergeben werden dürfen.

 Die FIFA und die UEFA hatten im Februar 2011 versucht, das Recht auf freie Übertragung von Sportereignissen in Europa zu beschränken. In erster Instanz wurde vom EuG die Klagen abgewiesen. 

Der Weltfußballverband FIFA und sein europäisches Pendant haben daraufhin sich an den Europäischen Gerichtshof gewandt. Nach EU-Recht dürfen die Mitgliedsländer bei der Europäischen Kommission Listen mit Sportereignissen einreichen, auf die das sogenannte Relevant-Kriterium zutrifft. Einer gesonderten Begründung bedarf es dafür nicht. Gibt die EU-Kommission hierfür grünes Licht, dürfen die Übertragungsrechte nicht exklusiv an Pay-TV-Sender gehen. So setzte Belgien unter anderem alle Spiele der Fußball WM auf diese Liste. Großbritannien zusätzlich die Endrunde der Europameisterschaft. Die genannten Verbände sahen darin ihre Eigentumsrechte verletzt sowie in Ihrer Dienstleistungsfreiheit behindert. Zusätzlich wurde als Argument angeführt, dass Spieler ohne Beteiligung der jeweiligen Nationalmannschaft für die Bevölkerung kaum von erheblicher Bedeutung sei. 

In erster Instanz haben die Richter ihre Entscheidung damit begründet, dass Wettbewerbe wie Europa- oder Weltmeisterschaften keine Aneinanderreihung einzelner Spiele sind, sondern als Gesamtereignis zu betrachten sei. Das Recht auf Information und breiten Zugang rechtfertige die Begrenzung der Dienstleistungsfreiheit. 

In einem Interview mit der ARD nimmt Christoph Schickhardt heute dazu Stellung.

Nächster Kampf von Arthur Abraham am 24. August 2013

Der nächste Kampf von Arthur Abraham findet am 24. August in Schwerin statt. Zuvor hatten sich Arthur Abraham und sein Boxstall Sauerland Event auf eine weitere Zusammenarbeit verständigt. In einem Interview mit Bild Online erklärte Arthur Abraham am 01.07.2013:
„Ja, der Vertrag wurde am Montag unterschrieben, wir sind uns einig. Ich boxe am 24. August in Schwerin. Bedanken möchte ich mich besonders bei meinem Anwalt, Herrn Christoph Schickhardt. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit meinem Trainer und Sauerland Event mindestens bis 2015.“

Gastbeitrag von Christoph Schickhardt in der Stuttgarter Zeitung vom 28.06.2013

In einem Gastbeitrag in der Stuttgarter Zeitung vom 28.06.2013 äußert sich Christoph Schickhardt zur Präsidentensuche beim VfB. Christoph Schickhardt weist in dem Gastbeitrag darauf hin, dass der Kandidat eine gewaltige Aufgabe schultern muss. Es reicht nicht, Fußball-Fan zu sein, langjährige Stadionbesuche nachweisen zu können und sich als kommunikativ darzustellen.  Eine nachgewiesene Expertise und tiefgreifende Erfahrung im Fußball- und Sportbusiness sind nach Auffassung von Christoph Schickhardt grundlegende Voraussetzungen, um dieses Amt ausüben zu können.

Steuerberater darf ehrenamtlicher Geschäftsführer einer GmbH sein

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 26.09.2012 durch seinen 6. Senat ( BVerwG 8 C 6.12) in einem von uns vertretenen Fall entschieden, dass es einem Steuerberater erlaubt werden kann, ehrenamtlicher Geschäftsführer einer GmbH zu sein, welche das Profigeschäft eines Fußballclubs betreibt. 

Der von Rechtsanwalt Christoph Schickhardt (Rechtsanwälte und Notare GRUB FRANK BAHMANN SCHICKHARDT ENGLERT, Ludwigsburg) vertretene Kläger  ist als Steuerberater mit eigener Praxis in Mönchengladbach tätig. Nach Ausgliederung des professionellen Fußballsports aus dem Verein durch Gründung einer GmbH ist der Kläger neben zwei hauptamtlichen und einem weiteren ehrenamtlichen Geschäftsführer zum weiteren Geschäftsführer bestellt. In dieser Funktion ist er ehrenamtlich tätig. Seinen Antrag, ihm für diese Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführung eine Ausnahmegenehmigung  zu erteilen, lehnte die Steuerberaterkammer Düsseldorf ab.

Dagegen klagte der Steuerberater und bekam das Recht zugesprochen: Das OVG für Nordrhein-Westfalen erkannte seinen Anspruch auf Erhalt einer Ausnahmegenehmigung an. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der Steuerberaterkammer zurückgewiesen. Das Gericht hat in seiner Entscheidung ausgeführt, dass der Kläger als GmbH-Geschäftsführer zwar gewerblich tätig ist und dies einem Steuerberater im Allgemeinen nicht erlaubt sei. Eine Ausnahme komme allerdings dann in Betracht, wenn – wie im konkreten Fall – nachgewiesen werden kann, dass durch diese Tätigkeit eine Gefahr für die Erfüllung seiner standesrechtlichen Pflichten als Steuerberater nicht besteht. Den Nachweis, dass eine Interessenkollision im konkreten Fall nicht zu besorgen sei, hat nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts der Kläger geführt. Die von ihm beantragte Ausnahmegenehmigung war ihm daher zu erteilen. Dies ist eine höchstrichterliche Bestätigung des Bestrebens des Gesetzgebers einer Liberalisierung des Berufsrechts.

 

Handbuch – Sportmanagement

Immer weiter reichende ökonomische Aktivitäten und damit verbundene Risiken erfordern von den Entscheidungsträgern im professionellen Sport, dass sie Schritt halten mit diesen Entwicklungen und Clubs, Verbände und Einzelsportler in entsprechender Weise ausrichten und leiten, um den sportlichen und ökonomischen Wettbewerb erfolgreich bestreiten zu können. Im Verlag Franz Vahlen ist das Handbuch „Sportmanagement“ erschienen, welches die zentralen Fragen im professionellen Sportmanagement aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet. Das Handbuch ist herausgegeben von Prof. Dr. Albert Galli, Prof. Dr. Vera-Carina Elter, Prof. Dr. Dr. hc. Rainer Gömmel, Wolfgang Holzhäuser und Wilfried Straub. Im Handbuch haben zahlreiche Autoren mitgewirkt, die alle ausgewiesene Praktiker sind und über langjährige Erfahrung im professionellen Sport verfügen. Das Kapital „Vertragliche Aspekte bei Spielertransfers“ wurde von Christoph Schickhardt verfasst.