Miturheberschaft an Liedtexten

Immer wieder stellt sich die Frage, welche Voraussetzungen dargelegt werden müssen, um die Miturheberschaft an Liedtexten nachzuweisen.

Der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 18.10.2012, I ZR 2/12) hat in diesem Zusammenhang festgestellt, dass der vermeintliche Urheber von Liedtexten die Darlegungslast dafür trägt, dass er die in Rede stehenden Liedtexte im Sinne des § 8 Abs. 1 UrhG gemeinsam mit einem weiteren Urheber geschaffen hat. 

Dem Miturheber ist daher in jedem Fall zu empfehlen, konkrete Aufstellungen zu machen, wann welche Texte für wen geschrieben wurden.

 

Freie Übertragung von Sportereignissen in Europa?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird heute entschieden, ob es zulässig ist, das einzelne Länder der EU bei der Europäischen Kommission Listen mit Sportereignissen einreichen, die sie für gesellschaftlich wichtig erachten und – falls die EU-Kommission mit diesen Liste einverstanden ist – die Übertragunsrechte für diese Ereignisse nicht exklusiv an Pay-TV-Sender vergeben werden dürfen.

 Die FIFA und die UEFA hatten im Februar 2011 versucht, das Recht auf freie Übertragung von Sportereignissen in Europa zu beschränken. In erster Instanz wurde vom EuG die Klagen abgewiesen. 

Der Weltfußballverband FIFA und sein europäisches Pendant haben daraufhin sich an den Europäischen Gerichtshof gewandt. Nach EU-Recht dürfen die Mitgliedsländer bei der Europäischen Kommission Listen mit Sportereignissen einreichen, auf die das sogenannte Relevant-Kriterium zutrifft. Einer gesonderten Begründung bedarf es dafür nicht. Gibt die EU-Kommission hierfür grünes Licht, dürfen die Übertragungsrechte nicht exklusiv an Pay-TV-Sender gehen. So setzte Belgien unter anderem alle Spiele der Fußball WM auf diese Liste. Großbritannien zusätzlich die Endrunde der Europameisterschaft. Die genannten Verbände sahen darin ihre Eigentumsrechte verletzt sowie in Ihrer Dienstleistungsfreiheit behindert. Zusätzlich wurde als Argument angeführt, dass Spieler ohne Beteiligung der jeweiligen Nationalmannschaft für die Bevölkerung kaum von erheblicher Bedeutung sei. 

In erster Instanz haben die Richter ihre Entscheidung damit begründet, dass Wettbewerbe wie Europa- oder Weltmeisterschaften keine Aneinanderreihung einzelner Spiele sind, sondern als Gesamtereignis zu betrachten sei. Das Recht auf Information und breiten Zugang rechtfertige die Begrenzung der Dienstleistungsfreiheit. 

In einem Interview mit der ARD nimmt Christoph Schickhardt heute dazu Stellung.

Persönlichkeitsrechte in Kunst, Kultur und Werbung

Persönlichkeitsrechte, vor allem in der besonderen Ausprägung des Namensrechts sowie des Rechts am eigenen Bild, finden regelmäßig Verwendung in Werken der Kunst und Kultur, aber auch im Bereich der Werbung. Sie sind dabei wesentliches Gestaltungselement der einzelnen Darstellungen und daher für die Werkschaffenden von grundlegender Bedeutung. Aus dem Blickwinkel der Beteiligten stellt sich daher die Frage, in welchem Umfang Persönlichkeitsrechte, wie z.B. das Namensrecht oder das Recht am eigenen Bild im Bereich der Kunst, Kultur und Werbung verwendet werden dürfen und mit welchen Konsequenzen bei der nicht gerechtfertigten Nutzung zu rechnen ist. In der Reihe „Merz Akademie“ wird demnächst mein jüngstes Werk zu diesem Themenkreis vom Wilhelm Fink Verlag herausgegeben.

Vorwurf des Vertragsbruches als ehrenrührige Behauptung

In einem von uns vor dem Landgericht Karlsruhe geführten einstweiligen Verfügungsverfahren hat das Landgericht Karlsruhe (Beschluss vom 05.01.2011, Aktenzeichen 10 O 7/11) unsere Auffassung bestätigt, dass die Behauptung, dass sich jemand vertragsbrüchig verhält, eine ehrenrührige Behauptung ist. Das Gericht hat insoweit wie folgt ausgeführt:

„Die Behauptung ist darüber hinaus ehrenrührig und verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers, weil sie den Eindruck erweckt, der Antragsteller verhalte sich vertragsbrüchig und halte sich nicht an eine verbindlich getroffene mündliche Vereinbarung.“

 

 

Nächster Kampf von Arthur Abraham am 24. August 2013

Der nächste Kampf von Arthur Abraham findet am 24. August in Schwerin statt. Zuvor hatten sich Arthur Abraham und sein Boxstall Sauerland Event auf eine weitere Zusammenarbeit verständigt. In einem Interview mit Bild Online erklärte Arthur Abraham am 01.07.2013:
„Ja, der Vertrag wurde am Montag unterschrieben, wir sind uns einig. Ich boxe am 24. August in Schwerin. Bedanken möchte ich mich besonders bei meinem Anwalt, Herrn Christoph Schickhardt. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit meinem Trainer und Sauerland Event mindestens bis 2015.“

Leichtathletik-DM in Ulm

Am kommenden Samstag finden die Deutschen Meisterschaften der Leichtathleten in Ulm statt. In Ulm möchte Marie-Laurence Jungfleisch in der Disziplin Hochsprung endlich Deutsche Meisterin im Freien werden. Marie-Laurence Jungfleisch hat dieses Jahr bereits in Eppingen ihre persönliche Bestleistung von 1,95 m eingestellt und schaffte damit gleichzeitig die Norm für die WM im Sommer in Moskau (10. bis 18.08.2013). 2011 und 2013 war Marie-Laurence Jungfleisch bereits Deutsche Hallenmeisterin. 

Ich wünsche Marie und allen anderen Leichtathleten bei der DM am kommenden Wochenende viel Erfolg.

Gastbeitrag von Christoph Schickhardt in der Stuttgarter Zeitung vom 28.06.2013

In einem Gastbeitrag in der Stuttgarter Zeitung vom 28.06.2013 äußert sich Christoph Schickhardt zur Präsidentensuche beim VfB. Christoph Schickhardt weist in dem Gastbeitrag darauf hin, dass der Kandidat eine gewaltige Aufgabe schultern muss. Es reicht nicht, Fußball-Fan zu sein, langjährige Stadionbesuche nachweisen zu können und sich als kommunikativ darzustellen.  Eine nachgewiesene Expertise und tiefgreifende Erfahrung im Fußball- und Sportbusiness sind nach Auffassung von Christoph Schickhardt grundlegende Voraussetzungen, um dieses Amt ausüben zu können.

Künstlersozialversicherung für Modedesigner?

Das Bundessozialgericht (Urteil vom 21.06.2012, B 3 Ks 1/11 R) musste sich mit der Frage befassen, ob eine Modedesignerin der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsrecht unterliegt. 

Nach Auffassung des Bundessozialgerichts ist die diplomierte Modedesignerin, die gemeinsam mit einem Geschäftspartner in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein Modeatelier betreibt, in dem Modekleidung nach eigenen Entwürfen hergestellt und verkauft wird, auch dann nicht bildende Künstlerin im Sinne des Künstlersozialversicherungsrechts, wenn sie gesellschaftsintern allein für das Modedesign zuständig ist. Nach Auffassung des Bundessozialgerichts können Angehörige von grundsätzlich handwerklich geprägten Berufen nur dann als Künstler von Werkern anerkannt werden, die ihrerseits den Kunstbegriff des KSVG genügen und daher den Gestaltungsanforderungen eines bestimmten Kunsttyps (z.B. Theater, Malerei, Musik) entsprechen. Dafür reicht es nicht aus, dass die Ausführung in Fachkreisen als besonders qualitätsvoll oder hochwertig angesehen wird. Vielmehr ist nach Auffassung des Bundessozialgerichts eine Zuordnung zum Bereich der Kunst nur dann anzunehmen, wenn der Betroffene mit seinen Werken in einschlägigen fachkundigen Kreisen als „Künstler“ anerkannt und behandelt wird. Dabei ist vor allem maßgebend, ob der Betroffene an Kunstausstellungen teilnimmt, Mitglied von Künstlervereinen ist, in Künstlerlexika aufgeführt wird, Auszeichnungen als Künstler erhalten hat, von Kunstkritikern beachtet wird oder andere Indizien auf eine derartige Anerkennung schließen lassen.