Erfolg vor dem Bundesgericht des DFB

In der mündlichen Verhandlung  vor dem Bundesgericht des DFB wurde gestern die Sperre von Tim Kister (SV Sandhausen) von sechs Meisterschaftsspielen auf drei Spiele reduziert.

Das Bundesgericht schloss sich damit nicht der Einschätzung des DFB-Sportgerichts an sondern folgte  der Rechtsauffassung von Dr. Rain.  Dieser vertrat die Auffassung, dass alle Umstände zusammen genommen zu der Einschätzung eines leichteren Falls einer Tätlichkeit gegen den Gegner führen. Der Spieler wollte seinen Gegenspieler lediglich zum Stolpern bringen, um einen Gegenangriff zu verhindern. Letztlich traf er ihn stärker als gewollt, weshalb eine Tätlichkeit vorliegt. Die Tatsache des Fouls und der folgerichtigen Roten Karten sind unbestritten, aber es lag weder eine Böswilligkeit des Spielers Kister vor, noch zog das Foul eine Verletzung nach sich., weshalb die Speere zu reduzieren war.

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