Verfahren vor der Ethikkammer des Sportgerichts

Der DFB-Präsident Fritz Keller hat vor der Ethikkammer des Sportgerichts am vergangenen Freitag seine Stellungnahme abgegeben. In dem Verfahren erklärte Fritz Keller ausdrücklich, dass er dankbar dafür ist, in dem Sportgericht des DFB ein unabhängiges, vertraulich arbeitendes Gremium gefunden zu haben, in dem die Umstände seiner angegriffenen Äußerung dargestellt und nachgeprüft werden können.

Der DFB-Präsident wird in dem Verfahren vor der Ethikkammer von unserem Partner Prof. Christoph Schickhardt vertreten.

Eine Entscheidung der Ethikkammer wird diese Woche erwartet.

Erfolg vor dem Bundesgericht des DFB

In der mündlichen Verhandlung  vor dem Bundesgericht des DFB wurde gestern die Sperre von Tim Kister (SV Sandhausen) von sechs Meisterschaftsspielen auf drei Spiele reduziert.

Das Bundesgericht schloss sich damit nicht der Einschätzung des DFB-Sportgerichts an sondern folgte  der Rechtsauffassung von Dr. Rain.  Dieser vertrat die Auffassung, dass alle Umstände zusammen genommen zu der Einschätzung eines leichteren Falls einer Tätlichkeit gegen den Gegner führen. Der Spieler wollte seinen Gegenspieler lediglich zum Stolpern bringen, um einen Gegenangriff zu verhindern. Letztlich traf er ihn stärker als gewollt, weshalb eine Tätlichkeit vorliegt. Die Tatsache des Fouls und der folgerichtigen Roten Karten sind unbestritten, aber es lag weder eine Böswilligkeit des Spielers Kister vor, noch zog das Foul eine Verletzung nach sich., weshalb die Speere zu reduzieren war.

DFB-Sportgericht reduziert Sperre für Jérôme Boateng

In der mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht wurde die Sperre für Jérôme Boateng, vertreten durch Dr. Joachim Rain, von ursprünglich 3 auf 2 Spiele reduziert.

Was war passiert:

Im Spiel zwischen Bayern München und Schalke 04 am 3.2.2015 brachte Jérôme Boateng in der 17. Spielminute seinen Schalker Gegenspieler Sidney Sam zu Fall.  Der Schiedsrichter erkannte auf „Notbremse“, gab Elfmeter für Schalke und stellte Jérôme Boateng vom Platz.

Manuel Neuer hielt den fälligen Elfmeter.

Grundsätzlich entspricht es der ständigen Rechtsprechung, dass in solchen Fällen die Sperre 2 Spiele beträgt, wenn der Elfmeter nicht verwandelt wird und lediglich 1 Spiel, wenn er verwandelt wird.

Hier kam hinzu, dass Jérôme Boateng bereits am Ende der vergangenen Spielzeit einen Platzverweis erhalten hat, was grundsätzlich zu einer Straferhöhung von einem Spiel führt, weshalb zunächst auch eine Strafe von 3 Spielen verhängt wurde.

Auf den Einspruch des Spielers und des FC Bayern München hin wurde die Sperre auf 2 Spiele reduziert. Es wurde anerkannt, dass bei einer „Notbremse“ die automatische Straferhöhung wegen Vorstrafe nicht ohne weiteres gerechtfertigt ist. Ferner folgte das Sportgericht der Argumentation der Verteidigung, dass es nicht sein könne, das die Frage, ob die gegnerische Mannschaft den Elfmeter verwandelt oder nicht sich gleich in 2 Spielen Unterschied auswirkt (wäre der Elfmeter verwandelt worden, hätte die Sperre nur 1 Spiel betragen, bei Sperren von nur 1 Spiel blieben aber Vorstrafen schon seit einiger Zeit unberücksichtigt).

Jérôme Boateng ist damit bereits beim Spiel des FC Bayern in Paderborn wieder spielberechtigt.

DFB-Sportgericht reduziert Huszti-Sperre

Nicht drei, sondern zwei Spiele muss Hannover 96-Spieler Szabolcz Huszti aussetzen. Das hat das DFB-Sportgericht in Frankfurt am vergangenen Montag entschieden. Huszti wurde dabei von unseren Partnern Christoph Schickhardt und Dr. Joachim Rain vertreten.

Szabolcz Huszti sieht rot: Getroffen hat es den ungarischen Profifußballer von Hannover 96 im Spiel gegen Schalke. Wegen „rohen Spiels“ zog der Schiedsrichter die Karte. Demnach sollte Huszti zunächst für drei Spiele gesperrt sein. Der DFB-Kontrollausschuss warf Huszti vor, den Schalker Spieler Tim Hoogland mit dem linken gestreckten Bein und der Sohle voraus im vorderen Kopfbereich getroffen zu haben.

Hannover 96 und die Spieler wehrten sich vehement gegen diese Einschätzung und pochten auf eine mildere Strafe. Durch unseren Partner Christoph Schickhardt hatte Hannover daraufhin eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt. Zwar kam Huszti mit seinem Fuß dem Gesicht des Spielers Hoogland erschreckend nahe, ein Treffen des Gegenspielers blieb aber aus.

Die Ansicht der Niedersachsen wurde nunmehr im Rahmen einer Nachspielzeit vor Gericht bestätigt. Hannover 96 samt Huszti konnten Frankfurt nach der Verhandlung mit einer Strafminderung um ein Spiel verlassen.

Schickhardt begrüßt dieses Urteil:

 „Ich freue mich für diesen fairen und großartigen Spieler. Er hat es verdient, jetzt schnell wieder seiner Mannschaft helfen zu können.“

 

Das rechtsportlich-Team wünscht Szabolcz Huszti in seinem nächsten Spiel für Hannover 96 am 21.09.2013 gegen den FC Augsburg viel Erfolg.