Das „Skandalspiel“ Fortuna Düsseldorf gegen Hertha BSC Berlin in der juristischen Aufarbeitung

In der Causa Sport 3/2012, Seite 227, hat sich Dr. Joachim Rain unter der Überschrift „Führen nur physische Einwirkungen zu einer Mannschaftsschwächung?“ noch einmal mit den rechtlichen Aspekten des „Skandalspiels“ und seiner juristischen Aufarbeitung durch das Sport- und das Bundesgerichtes des DFB befasst.

Zur Erinnerung: Am 15.5.2012 fand in Düsseldorf das Rückspiel der Relegation zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC Berlin statt. Kurz vor Ende der Nachspielzeit stürmten Tausende Zuschauer das Spielfeld, woraufhin der Schiedsrichter das Spiel für ca. 20 Minuten unterbrach und dann fortsetzte.

Die juristisch zu klärende Frage war, ob dies noch ein regelkonformer Spielverlauf war oder eine einen Einspruchsgrund darstellende Schwächung einer Mannschaft von außen. Während sich breite Teile der Medien und Öffentlichkeit dafür aussprachen, das Spiel zu wiederholen, konnte die Sportgerichtsbarkeit des DFB eine hinreichend spürbare Schwächung nicht feststellen, ebenso wenig eine Regelverletzung des Schiedsrichters bei seiner Entscheidung, das Spiel nur zu unter- statt abzubrechen bzw. es wieder anzupfeifen.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.