Kein höheres Interesse der Kunst

Das Landgericht Düsseldorf hat erneut bestätigt, dass auch Profisportler nicht hinnehmen müssen, dass ihr Bildnis aus rein kommerziellen Interessen verwertet wird (LG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2012 – 12 O 545/11).

Das Landgericht Düsseldorf musste sich dabei mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Profi-Golfer es hinnehmen muss, dass sein Bildnis als „Popart“-Gemälde von Dritten über Ebay angeboten wird. Eine ausführliche Besprechung des Urteils findet sich in der GRUR Prax 1/2013, S. 19.

 

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