Was darf die Polizei bei Facebook und Co.?

Was darf die Polizei bei Facebook und Co.? Darüber berichtet heute ausführlich der Stern. Indirekt bezieht sich der Artikel auf unseren Beitrag von vergangenem Monat.

Darin wird nicht nur noch einmal die etwas seltsame Vorgehensweise des Reutlinger Richters Hamann beschrieben, sondern vielmehr auch – im Gegensatz zu vielen weiteren Artikeln zu dem Thema – aufgezeigt, dass Ermittlungsarbeit in sozialen Netzwerken alles andere als neu oder ungewöhnlich ist.

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