Generelle Überwachung des Arbeitsplatzes eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig

 „Big Brother beim Bäcker“ – Bericht über einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz im RTL-Mittagsjournal Punkt12, ausgestrahlt am 13.03.2012, 12.00 Uhr. 

Mit der Begründung, seine Mitarbeiter ständig im Blick haben und überwachen zu müssen, ob sie ordentlich arbeiteten, wurde vom Inhaber in einer Bäckerei eine permanente Videoüberwachung vorgenommen. Angeblich ist eine systematische Überwachung in dieser Branche kein Einzelfall. 

Installierte Videokameras schickten Livebilder zum Büro des Inhabers. Verschwand eine Mitarbeiter/in aus dem Bild, so folgten sofort Kontrollanrufe. Angeblich hatte der Chef bei 14 Filialen keine andere Möglichkeit gehabt, als die Mitarbeiter/innen durchgängig zu überwachen. 

Eine solche Videoüberwachung ist illegal, sagen die Experten. Rechtsanwalt Dr. Holger Thomma aus Ludwigsburg: „Es ist nicht zulässig, Arbeitnehmer und deren Verhaltensweisen und Leistung ganztägig vollständig durch Video zu überwachen. Besteht jedoch ein konkreter Verdachtsfall etwa auf Diebstahl und alle anderen Möglichkeiten zur Aufklärung wurden ausgeschöpft, so kann als ultima ratio durchaus das Mittel der Videoüberwachung in Betracht kommt – so jedenfalls nach der noch geltenden Rechtslage.“ Im konkreten Fall gab es aber keinen konkreten Verdacht, so dass die Kameras zwischenzeitlich entfernt werden mussten.

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