Auskunftsanspruch gegen YouTube und Googel

Das Oberlandesgericht Frankfurt ( Urteil vom 22. August 2017- 11 U 71/16 )   am Main hat mit heute veröffentlichtem Urteil YouTube und Google verpflichtet, die E-Mail-Adresse ihrer Nutzer im Fall einer Urheberrechtsverletzung bekanntzugeben. Zugleich hat es festgestellt, dass über die Telefonnummer und die zugewiesene IP-Adresse keine Auskunft zu erteilen ist.  Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zu berücksichtigen ist auch, dass es keine Aussage über einen Auskunftsanspruch bei anderen Rechtsverletzungen (z.B. allgemeines Persönlichkeitsrecht) trifft.

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