Die Geltungsdauer bestimmter Schutzrechte an Tonaufnahmen für Musiker und Musikproduzenten sollen verlängert werden.
Der Rat der Europäischen Union hat in einer Direktive die Geltungsdauer für bestimmte Schutzrechte an Tonaufnahmen von 50 auf 70 Jahre verlängert. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben nunmehr zwei Jahre Zeit die Verlängerung der Schutzdauer umzusetzen.
Insbesondere im Hinblick auf die erheblichen Rechtsverletzungen die im Internet begangen werden, erscheint es begrüßenswert die Stellung der Musiker und Musikproduzenten zu stärken.
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