Das Landgericht Köln hat in einer Entscheidung vom 10.08.2001, AZ: 28 O 117/11 festgestellt, dass in der Bewerbung und dem Verkauf von nicht lizensierten Kostümen mit dem Bildnis von Pippi Langstrumpf durch einen Discounter eine Urheberrechtsverletzung zu sehen ist.
Das Landgericht verurteilte den Discounter daher zur Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr i.H.v.50.000 Euro.
Der Discounter hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Das Urteil ist mithin noch nicht rechtskräftig.
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