Sparkassenverband beansprucht Farbe „Rot“ allein für sich

Banken, die die Farbe „Rot“ verwenden, könnten bald auch schon rot sehen. Bereits im Jahr 2007 hat sich der Deutsche Sparkassen- und Giroverband nämlich jene Farbe im HKS-Ton 13 (rot) sichern lassen. Anderen Banken ist es demnach verboten, im geschäftlichen Verkehr denselben Farbton zu verwenden. Das bekam nun auch die Santanderbank zu spüren. Der Sparkasse ist deren Verwendung von rot nämlich etwas zu rot.

Rot, rot, rot sind alle meine Kleider und solange es nur die sind besteht auch keine Gefahr. Betreibt man allerdings ein Geschäft im Bereich:

Finanzwesen, nämlich Retail – Banking (Bankdienstleistungen für Privatkunden), insbesondere Kontoführung, Durchführung des Zahlungsverkehrs (Girogeschäft), Ausgabe von Debit – und Kreditkarten, Abwicklung von Geldgeschäften mit Debit – und Kreditkarten, Anlage – und Vermögensberatung, Beratung zu und Vermittlung von Geldanlagen, Wertpapiergeschäft, Depotgeschäft, allgemeine Geldberatung, Vermittlung von Versicherungen , Beratung zu und Vermittlung von Bausparverträgen, Kreditberatung, Kreditgeschäft, Kreditvermittlung

könnte einem die Farbe „Rot“ zum Verhängnis werden. Denn für diese genießt der Sparkassen- und Giroverband die absoluten Schutzrechte. Bereits 2007 hat sich jener die Farbe als Marke sichern lassen. Bereits ein Widerspruchsverfahren und drei Löschungsanträge hat die Marke überstanden.

Das Landgericht Hamburg hat demnächst zu entscheiden, ob die Santanderbank es fortan zu unterlassen hat, selbiges rot zu verwenden und anschließend vielleicht rote Zahlen zu schreiben hat.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.